Details zu den Vortragenden und das vollständige Programm finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Anlässlich der zum Jahresbeginn erfolgten Veröffentlichung seitens der Bundesnetzagentur zu einer Festlegung zur Ermöglichung der Flexibilitätserbringung unter Beibehalt des Anspruchs auf individuelle Netzentgelte nach §19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV (BK4-22-089A01) möchten wir Sie zu unserer nächsten Online-Veranstaltung einladen.
Die Bundesnetzagentur hat kürzlich die Festlegung BK4-22-089 verlängert und angepasst, die nun bis Ende 2025 gilt. Diese Änderung ermöglicht es Unternehmen, die ein individuelles Netzentgelt nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV (die sogenannte “7.000-Stunden Regel”) beziehen, ihren Strombezug in gewissen Zeiten zu reduzieren und zu erhöhen, sprich zu flexibilisieren.
In unserer Veranstaltung werden wir Ihnen die Änderungen im Detail vorstellen und gemeinsam mit den beiden Flexibilitätsvermarktungsunternehmen ESFORIN und Entelios die Anwendungsmöglichkeiten dieser Festlegung näher betrachten.
Ein wichtiger Aspekt dieser Anpassung ist die Ausweitung der Zeitfenster, in denen Unternehmen ihren Strombezug reduzieren dürfen, ohne ihr individuelles Netzentgelt zu verlieren. Diese Zeitfenster wurden von jeweils 2 auf 3 Stunden ausgeweitet und erstrecken sich auf die Zeiträume von jeweils 3 Stunden vor und nach den zwei höchsten Preisen im Day-Ahead Markt des vorhergehenden Wochentags.
Zusätzlich wurde eine praxistauglichere Option zur Nachweiserbringung eingeführt, die mehr Unternehmen die Anwendung der Festlegung ermöglichen soll.
Wir freuen uns darauf, Sie bei unserer Veranstaltung begrüßen zu dürfen.
Marvin Dalheimer – Fachbereichsleiter Energiewirtschaft und Regulierung, VIK
Fabian Becker – CEO, Entelios AG
Christoph Gardlo – COO & Co-Founder, ESFORIN SE