09.11.2023
Pressemitteilung

Das Strompreispaket der Bundesregierung ist keine Alternative zu einem Industriestrompreis.

Berlin, 9. November 2023 – Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) begrüßt, dass einige der bereits lange geforderten Maßnahmen im Strompreispaket enthalten sind, aber betont, dass das Paket keine Alternative zum bisher diskutierten Brücken- & Transformationsstrompreis darstellt.

Bedenken äußert der VIK insbesondere hinsichtlich des vorgesehenen Begünstigtenkreises der Strompreiskompensation in dem vorliegenden Paket. Wichtige Teile der industriellen Wertschöpfungsketten bleiben außen vor und selbst für die begünstigten Unternehmen stellen die Maßnahmen teilweise nur einen Erhalt des Status quo dar.

Der VIK fordert deshalb die Politik auf, einen umfassenderen Ansatz zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland zu verfolgen. Von entscheidender Bedeutung sind eine deutliche Ausweitung des Begünstigtenkreises, längere Planungshorizonte über die aktuelle Legislaturperiode hinaus und die Erreichung eines langfristig international wettbewerbsfähigen Energiepreisniveaus.

Vielversprechende Ansätze, jedoch kein umfassender Durchbruch für die Industrie.

Der VIK begrüßt die Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte, weist jedoch darauf hin, dass dies keine Entlastungsmaßnahme ist, sondern lediglich den weiteren Anstieg der Netzentgeltkosten im Übertragungsnetz verhindert. Der Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten war bereits politisch vereinbart und in der Netzentgeltkalkulation für 2024 berücksichtigt. Unternehmen, die am Verteilnetz angeschlossen sind, profitieren nur bedingt. Auch den Anstieg der Verteilnetzkosten zu dämpfen, sollte in Betracht gezogen werden.

Die Senkung der Stromsteuer ist ebenfalls eine begrüßenswerte Maßnahme, die der VIK schon lange gefordert hatte. Allerdings ist auch hier die zusätzliche Entlastungswirkung gering, da ein Großteil der energieintensiven Industrie bereits durch den Spitzensteuerausgleich entlastet wird. Die Maßnahme und das geplante Auslaufen des Spitzenausgleichs führen immerhin zu einer Reduzierung des administrativen Aufwands.

Die vorgestellten Maßnahmen zur Erhöhung der Kompensationszahlungen für Unternehmen, die bereits von der Strompreiskompensation (SPK) profitieren können, werden ebenfalls grundsätzlich positiv bewertet. Allerdings bleiben Unternehmen außen vor, die nicht von der SPK umfasst sind, was die volle Breite der industriellen Produktion nicht abdeckt. Zudem stellen die Bedingungen zu Gegenleistungen der SPK eine Herausforderung dar, denn die durch die SPK zurückerstatteten finanziellen Mittel müssen in bestimmte Maßnahmen investiert werden. Da die Umsetzung dieser Maßnahmen ex-post überprüft werden, können diese Gelder somit keine Budgetwirksamkeit und Planungssicherheit in den Unternehmen gewährleisten.

Alexander Ranft
Ansprechpartner

Alexander Ranft

Fachbereichsleiter Politik und Kommunikation / Pressesprecher