Eine ordnungsgemäße Compliance-Organisation und ein angemessenes Risikomanagement sind zunehmend Bestandteil der Organisations- und Aufsichtspflicht von Vorständen und Geschäftsführungen. Viele Unternehmen und Verbände haben daher bereits umfangreiche Selbstverpflichtungen und Leitlinien ausgearbeitet.
Der VIK hat ein Set geeigneter Compliance-Regeln und Compliance-Maßnahmen erarbeitet und implementiert.
Einige VIK-Mitgliedsunternehmen unterliegen gleichwertiger oder strengerer Kodizes. In diesen Fällen können diese selbstverständlich als Ersatz gelten (s. hierzu Hinweis in der Selbstverpflichtung).
Leiter des Büros der Hauptgeschäftsführung / Referent Recht