22.05.2017
Stellungnahme

VIK-Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Grenzüberschreitenden-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV) und weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien (Stand: 09.05.2017)

Zusammenfassung

VIK begrüßt, dass die vorgesehene gegenseitige Öffnung der EE-Fördersysteme nun auch auf Windenergieanlagen an Land ausgedehnt wird. Die gemeinsamen Pilotausschreibungen mit Dänemark Ende 2016 haben gezeigt, dass grenzüberschreitende Ausschreibungen die Effizienz der EE-Förderung in Europa erhöhen. Der höchste Gebotswert, der einen Zuschlag erhalten hat, betrug 5,38 ct/kWh. Auch die aktuellen Ausschreibungsergebnisse im April 2017 bei Windenergieanlagen im Meer zeigen, dass erhebliches Kostensenkungspotenzial bei den Förderungen besteht, das durch möglichst umfassende Nutzung des Instruments der Ausschreibungen und ein geeigentes Ausschreibungsdesign gehoben werden kann. Darüber hinaus fügt sich die Änderung in den Vorschlag der EU-Kommission für einen Entwurf einer Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energien aus erneuerbaren Quellen im Winterpaket ein. Deshalb ist es folgerichtig, die gegenseitigen Öffnungen der nationalen EE-Fördersysteme konsequent weiter voranzutreiben. VIK möchte an dieser Stelle – wie auch schon im Rahmen der Konsultation der GEEV vom 12. Mai 2016 bereits geschehen – noch einmal darauf hinweisen, dass Verbesserungsbedarf bezüglich konkreter Regelungen besteht. Bei grenzüberschreitenden Ausschreibungen ist es nach wie vor wichtig, dass die durch die deutschen Verbraucher über das EEG finanzierten EE-Strommengen ungeachtet des Standortes der Anlagen auf alle deutschen Ausbauziele angerechnet werden. Zudem muss eine verursachungsgerechte Verteilung der indirekten EEG-Kosten zwischen den beteiligten Staaten sichergestellt sein. Schließlich sollte das Prinzip des physikalischen Imports konkretisiert werden.
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