10.03.2020
Stellungnahme

VIK-Position zum Entwurf der EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen im Rahmen des Europäischen Emissionshandelssystems für die Jahre 2021–2030

Der VIK begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission vom 14. Januar 2020 zur Fortführung der EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen im Rahmen des Europäischen Emissionshandelssystems (EU EHS) für die Jahre 2021–2030. Die Europäische Kommission hat am 12. Dezember 2019 ihren Vorschlag für einen europäischen “Green Deal“ vorgelegt, in dem sie eine deutliche Steigerung des Ambitionsniveaus im Bereich der europäischen Klimapolitik vorschlägt: So soll Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent werden. Eine solche, noch ambitioniertere europäische Klimapolitik würde die bereits bestehenden Unterschiede zwischen der Europäischen Union (EU) auf der einen Seite und Drittstaaten mit niedrigerem klimapolitischen Ambitionsniveau auf der anderen Seite weiter vergrößern und das Risiko einer Verlagerung von Treibhausgasemissionen ins Ausland (Carbon-Leakage) verschärfen. Der VIK hält einen wirksamen Carbon-Leakage-Schutz für dringend notwendig, um eine Verlagerung industrieller Produktion aus der EU in Drittstaaten zu verhindern. Dies schließt die Kompensation indirekter CO2-Kosten mit ein, die Unternehmen aus dem Energiesektor an die Industrie weitergeben. In Anbetracht Einführung von CO2-armen Schlüsseltechnologien zur weiteren Dekarbonisierung der Industrie werden die Strombedarfe der Industrie zukünftig steigen und eine Kompensation indirekter CO2-Kosten umso wichtiger. Staatliche Beihilfen im Rahmen des EU EHS für indirekte CO2-Kosten sind daher essentiell, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu gewährleisten.  
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