15.06.2012
Pressemitteilung

EU-Energieeffizienz-Richtlinie lässt Flexibilität bei nationaler Ausgestaltung - Bundesregierung kann Industrie verträgliche Umsetzung gestalten

Die neue EU-Energieeffizienz-Richtlinie verordnet der EU eine Energieeinsparung um 1,5 % pro Jahr. Diese Vorgaben müssen nun unter Ausnutzung der in der Richtlinie vorgesehenen Flexibilität optimal für das Industrieland Deutschland umgesetzt werden. Denn eins darf nicht passieren: dass diese Vorgaben auf bereits hocheffiziente und ganz nahe am energetischen Optimum arbeitende energieintensive Unternehmen angewendet werden, da das für sie nur durch Produktionsdrosselung zu schaffen wäre. Die Effizienzvorgaben kämen so einem staatlich verordneten Schrumpfen der Industrie gleich. Die international anerkannte Stärke des Industriestandorts Deutschland und unser Wohlstand wären deutlich geschwächt. Aus Sicht des VIK, der Interessenvertretung industrieller und gewerblicher Energiekunden, gilt es nun, dort Energieeffizienz weiter voranzutreiben, wo die Potentiale noch preiswerter und einfacher zu heben sind. „Deutschland ist bereits heute auf einem hohen Effizienzniveau. Dazu hat gerade auch die Industrie beigetragen und erntet die Früchte dieser großen Anstrengungen der Vergangenheit heute in Form Wettbewerbsfähigkeit im globalen Kontext, der Quelle unseres Wohlstands ist. Zudem liegt Deutschland in Bezug auf seine Energieeffizienzsteigerungsziele bis 2020 auf einem guten Weg. Mitten drin im Megaprojekt der Energiewende, das enorme finanzielle Mittel erfordert, muss nun die vorgelegte EU-Richtlinie zur Energieeffizienzsteigerung so schlank und unbürokratisch wie möglich in nationales Recht umgesetzt werden.“ so Dr. Annette Loske, Hauptgeschäftsführerin des VIK.