23.01.2014
Pressemitteilung

EEG-Reform: Pläne zur Eigenstrombelastung beenden Ausbau CO2-armer KWK-Kraftwerke

Bundeskabinett scheint in Meseberg das Ende des Ausbaus der CO2-armen Stromerzeugung in Industrie und Gewerbe vor Augen zu haben, so die Befürchtung des VIK, der Interessenvertretung großer industrieller und gewerblicher Energiekunden. Neue Kraftwerke zur Eigenstromerzeugung, die i.d.R. hoch effizient im KWK-Prozess Strom und Wärme produzieren oder bei der Produktion anfallende Kuppelgase verstromen, müssten danach zukünftig 70% der aktuellen EEG-Umlage tragen. Damit würde der Strompreis sofort um über 40 Euro/MWh steigen und jede Wirtschaftlichkeitsrechnung zu Nichte machen. Selbst bestehende Anlagen würden mit rund 10 Euro/MWh zusätzlichen Kosten belegt und damit unattraktiv. Um die Energiewende in ihrer Gesamtheit auf einen erfolgreichen Weg zu bringen, ist der Beitrag von CO2-armen Erzeugungsanlagen auch unabhängig von den erneuerbaren Energien unverzichtbar. Eigenerzeugungsanlagen mit KWK oder zur Verstromung von Restgasen liefern solche Beiträge. „Die Förderung der erneuerbaren Energien darf der KWK durch eine zusätzliche finanzielle Belastung keine Fußfesseln anlegen. Die noch in der vergangenen Woche in den Eckpunkten von Minister Gabriel genannten Hinweise zu Bestandsschutz und Wirtschaftlichkeit der KWK und Restgasverstromung müssen Eingang in das zukünftige EEG finden", so Dr. Annette Loske. Da diese Anlagen regelmäßig erst durch eine eigene Fördergesetzgebung* wirtschaftlich tragfähig werden, ist für höhere Belastungen offenkundig kein Spielraum. Bereits eine nur geringe zusätzliche Belastung zur Förderung der erneuerbaren Energien für solche Eigenerzeugungsanlagen würde die knapp austarierte Wirtschaftlichkeit aus Sicht des VIK komplett zerstören. „Um die Finanzierung der Förderung erneuerbarer Energien und der Energiewende insgesamt im Grundsatz nicht zu gefährden, brauchen wir zudem verlässliche Regeln für die Behandlung von Unternehmen mit hohem Energiebedarf bei gleichzeitig hoher Stromkostenintensität. Sie sind Voraussetzung dafür, dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Standorte im Energiekostenbereich auch im neuen EEG erhalten werden kann. Klarheit und Perspektive ist in diesen Punkten nötiger denn je“, so Dr. Annette Loske weiter. Ohne solche Regelungen könnte es ab 2015 zum Verlust der Wirtschaftlichkeit bei zahlreichen Unternehmen aus diesem Umfeld kommen. Das wirtschaftliche Gleichgewicht unseres Industriestandortes und viele Tausend Arbeitsplätze wären in großer Gefahr. * Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, das eine KWK-Förderung von 15 €/MWh vorsieht und damit die Wirtschaftlichkeit der Anlagen gerade so erreichen hilft.