der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft befürwortet das Auslaufen von Leuchtstofflampen, welche umwelt- und gesundheitsschädliche Stoffe enthalten. Die EU-Kommission hat in diesem Sinne zur Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt Konsultationen eingeleitet mit Blick auf das Auslaufen der Verwendung von Quecksilber in Leuchtstofflampen für allgemeine Beleuchtungszwecke. Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft hat sich an der Konsultation „Elektrogeräte (gefährliche Stoffe) – Widerruf von Ausnahmen für Quecksilber in stabförmigen zweiseitig gesockelten Leuchtstofflampen“ beteiligt und seine Eingabe fristgerecht vor dem 16. Juli 2021 eingereicht. Die EU-Kommentierung des VIK bezieht sich auf die Fortführung des Inverkehrbringens von Leuchtstofflampen (FL T8 600, 1200 oder 1500 mm) bis zum 01.09.2023. Im Rahmen der Konsultation möchte der VIK auf einzelne Aspekte hinweisen: Der Ersatz in Betrieb befindlicher Leuchtstofflampen läuft und ist in den VIK-Mitgliedsunternehmen bereits Bestandteil mannigfaltiger Maßnahmen zur Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks. Die eingeleiteten Maßnahmen zum Ersatz der Leuchtstofflampen sind auf den in der EU- Verordnung 2019/2020 vorgegebenen Termin 01.09.2023 ausgerichtet. Das Auslaufen des Inverkehrbringens von Leuchtstofflampen (FL T8 600, 1200 oder 1500 mm) nach der RoHS- Richtlinie sollte daher nun nicht kurzfristig vor das Datum 01.09.2023 vorgezogen werden. Ein vorzeitiges Verbot des Inverkehrbringens von Leuchtstofflampen gemäß RoHS-Richtlinie könnte bereits in 2022 greifen. Eine Änderung der Umsetzungszeiträume durch den Entfall der Ausnahmeregelung 2(a) in der RoHS 2011/65/EU dürfte die Umsetzung der bereits eingeleiteten Maßnahmen mit Blick auf die Umsetzbarkeit (verfügbare Ressourcen) deutlich erschweren. Zur Verdeutlichung: Alleine in der energieintensiven Industrie sind mehrere 100.000 Leuchten im Einsatz, ein großer Anteil davon sind lineare Leuchtstofflampen (LFL T8). Ein nun überraschend vorgezogenes Auslaufen des Inverkehrbringens von Leuchtstofflampen vor dem Datum 01.09.2023 würde bestehende Investitionsplanungen durcheinanderbringen. Gerade für mittelständische Unternehmen kann dies zu erheblichen finanziellen Herausforderungen führen. Das sollte, gerade auch unter Berücksichtigung der ohnehin schon angespannten finanziellen Situation durch die CORONA-Pandemie, unbedingt vermieden werden. Auch möchten wir auf die aus unserer Sicht dringend benötigte Harmonisierung der Verordnung 2019/2020/EU und der Richtlinie 2011/65/EU (RoHS) hinweisen. Seit 2019 ist die Verordnung 2019/2020/EU zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen und separate Betriebsgeräte und seit 2011 die Richtlinie 2011/65/EU (RoHS) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten in Kraft. Es erscheint aus Sicht des VIK notwendig das terminliche Synchronisieren innerhalb beider Regelungen durchzuführen und die aus der EU-Verordnung 2019/2020 festgelegten Termine in der RoHS Ausnahme zu übernehmen.