07.07.2025
Stellungnahme

VIK Stellungnahme zur Verbändebeteiligung zum Entwurf einer "Zweiten Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung"

Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK e.V.) begrüßt die Möglichkeit zur Teilnahme an der Verbändebeteiligung zum Entwurf einer "Zweiten Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung" und erläutert in dieser Stellungnahme einige Problempunkte, die für die energieintensive Industrie von Bedeutung sind.

Aus unserer Sicht ist der Wechsel vom Festpreis zu einem Preiskorridor im Versteigerungsverfahren in 2026 für nur ein Jahr eine bürokratische Mehrbelastung für Unternehmen. Das bisher bewährte, wenn auch verbesserungswürdige System des Festpreises muss für 2026 bestehen bleiben, vor allem, weil mit dem Übergang vom nEHS zum EU-ETS 2 in 2027 erneut die Zertifikatsbeschaffungsstrategie auf Marktpreisbildung geändert wird. Die mehrfache Umstellung der Zertifikatebeschaffung führt zu einer großen Unsicherheit sowohl bei Inverkehrbringern als auch bei Endverbrauchern als zu einem Mehrgewinn für unser Klima.

Eine weitere Anmerkung bezieht sich auf die vorgeschlagene Regelung zur Versteigerung von Emissionszertifikaten im sog. BEHG-Preiskorridor 2026, die in einem gesetzlich vorgegebenen Preisbereich zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO₂ erfolgen soll. Laut dem aktuellen Verordnungsentwurf sollen Überschussmengen und Nachkaufmengen zu einem Festpreis von 70 Euro verkauft werden. Zudem soll die beauftragte Stelle bis zum 31. August 2027 weitere Emissionszertifikate für das Jahr 2026 zum Überschussmengenpreis gemäß §14 verkaufen. Verantwortliche sollen bis zu vier Prozent der Zertifikate für das Jahr 2026 erwerben können. Aus Sicht unserer Mitglieder sollte – wie in den Vorjahren – eine Nachkaufmenge von zehn Prozent möglich sein. Es muss sichergestellt sein, dass diese Menge zu einem Preis von maximal 65 Euro erworben werden kann. Darüber hinaus ist in § 16 Abs. 2 des Entwurfs lediglich ein Verkaufstermin pro Monat vorgesehen. Dies stellt ebenfalls einen Bruch mit der bisherigen Praxis von zwei Verkaufsterminen pro Woche dar und ist aus unserer Sicht nicht ausreichend.

Abschließend weisen einige Unternehmen auf ein weiteres mögliches Risiko hin: Demnach sei nicht sichergestellt, dass ausreichende Mengen von Zertifikaten zu einem Preis von maximal 65 Euro für alle Unternehmen verfügbar sind. Dies ist insbesondere deshalb problematisch, da die endgültigen Mengen erst im Januar ermittelt werden können, die letzte Auktion aber bereits Anfang Dezember stattfindet. Dies kann potenziell dazu führen, dass Unternehmen Zertifikate zu 70 Euro nachkaufen müssen. Den erhöhten Preis von 70 Euro sehen wir als Widerspruch zur bisherigen Vorgehensweise und nicht als vom § 10 Abs. 2 BEHG gesetzlich zulässig, bei der Nachkaufmengen zum gleichen Preis wie die Jahresmengen erworben werden können. Deshalb darf der Nachkaufpreis maximal 65 Euro betragen.

Wir bedanken uns bei Ihnen für die Berücksichtigung unserer Position im weiteren Verfahren.

Dipl.-Pol. Adelia Rathmann, MA
Ansprechpartnerin

Dipl.-Pol. Adelia Rathmann, MA

Seniorreferentin für Klimapolitik & Koordinatorin für EU-Energie- und Klimapolitik.