15.03.2016
Pressemitteilung
VIK fordert Nachbesserungen für Strommarktgesetz
Der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. begrüßt die Idee des Strommarktgesetzes, Versorgungssicherheit zu gewährleisten, ohne einen expliziten Kapazitätsmechanismus einzuführen. Anlässlich der morgen stattfindenden Anhörung zum Strommarktgesetz im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags weist der VIK jedoch darauf hin, dass die geplanten Reservemechanismen das Kernanliegen des Energy-Only-Marktes konterkarieren. „Kapazitätsreserve und Braunkohle-Sicherheitsbereitschaft sind derzeit weder aus Gründen der Versorgungssicherheit noch aus klimapolitischen Gründen erforderlich“, kritisiert Barbara Minderjahn, Geschäftsführerin des VIK. „Es wird auf europäischer Ebene kein Gramm CO2 eingespart, es entstehen aber zusätzliche Kosten von fast 700 Millionen Euro für die deutschen Stromverbraucher. Wenn die Bundesregierung dennoch aus politischen Gründen an den Maßnahmen festhalten will, dann muss sie zumindest durch eine wettbewerbliche Ausgestaltung für geringere Belastungen sorgen und Transparenz über die Ausgaben schaffen.“
Netzreserve und andere Maßnahmen zur Sicherung der Netzstabilität verursachen schon heute Kosten von mehr als 1 Milliarde Euro. Das sind über 5 % der Netzentgelte in Deutschland – mit weiter steigender Tendenz. Der aktuelle Entwurf des Strommarktgesetzes sieht nunmehr Reserven im Umfang von 10 bis 12 % der Gesamtlast vor. Das ist ein wesentlicher Teil der im Strommarkt insgesamt vermarkteten Kapazität.
Das Strommarktgesetz muss laut VIK aber auch an anderer Stelle nachgebessert werden. Die Bundesregierung fordert, dass sich der Strommarkt zu einem insgesamt effizienten Stromsystem weiterentwickeln muss, wobei flexible Erzeuger, flexible Verbraucher und Speicher zunehmend auf das fluktuierende Dargebot aus Wind und Sonne reagieren müssen. „Die Industrie kann hier einen entscheidenden Beitrag leisten“, stellt Barbara Minderjahn fest, „wenn die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen gesetzt werden. Wer seinen Stromverbrauch zur Netzstabilisierung anpasst, darf zum Beispiel nicht wie bisher für die dabei entstehenden Lastspitzen mit steigenden Kosten bei den Netzentgelten bestraft werden. Andernfalls ist die Bereitstellung von Flexibilitäten völlig unattraktiv. Der aktuelle Gesetzesentwurf schafft hier keine Abhilfe. Er ist nicht dazu geeignet, industrielle Flexibilität im notwendigen Maße anzureizen.“