Das EU-ETS wurde ab dem 1. Januar 2024 auf die Emissionen des Seeverkehrs ausgedehnt. Die Schifffahrtsunternehmen mussten ihre ersten ETS-Zertifikate bis zum 30. September 2025 für die im Jahr 2024 gemeldeten Emissionen abgeben.
Der Anteil der Emissionen, der durch Zertifikate abgedeckt werden muss, nimmt jedes Jahr schrittweise zu:
Das System ist flaggenneutral und streckenbezogen. Das bedeutet, dass es die Emissionen des Seeverkehrs wie folgt abdeckt:
In der energieintensiven Branche wächst die Befürchtung, dass die Kosten für die Einhaltung des EU-ETS von den Verkehrsunternehmen in den Verträgen auf ihre Kunden übertragen werden. Aktuell erfüllen betroffene Unternehmen Verpflichtungen im Rahmen des EU-ETS, um die Emissionen aus energieintensiven Produktionsprozessen abzudecken. Eine mögliche Verlagerung dieser Kosten aus dem Seeverkehrssektor würde zu den Produktions- und Endproduktkosten in der EU hinzukommen, die bereits zu den höchsten der Welt gehören. Unternehmen, die mit ihren Produkten im globalen Wettbewerb stehen und als Preisnehmer agieren, können diese zusätzlichen Kosten nicht an ihre Kunden weitergeben. Dies führt zu einer direkten Margenbelastung und erhöht das Risiko von Carbon Leakage.
Da es sich bei dieser neuen finanziellen Belastung um indirekte Kosten für Sektoren handelt, die bereits unter das EU-ETS fallen, ist ein Ausgleichsmechanismus erforderlich. Dies wird entweder eine Überarbeitung der EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen oder eine Überarbeitung der EU-ETS-Vorschriften erfordern. Ein Mechanismus zur Entlastung könnte u.a. indirekte Kosten adressieren und muss ein Level-Playing-Field für die europäischen Produzenten auf dem globalen Markt sicherstellen.
Seniorreferentin für Klimapolitik & Koordinatorin für EU-Energie- und Klimapolitik.