Die Bundesregierung legt derzeit eine beeindruckende Geschwindigkeit bei der Novellierung verschiedener Gesetze mit Bezug zur Energieversorgung vor. Hierbei kommt es an vielen Stellen aktuell zu Abweichungen im Wortlaut zwischen verschiedenen Gesetzen, die zumindest potenziell für rechtliche Herausforderungen, zusätzliche Prüfungsaufwände und bürokratische Nachweispflichten sorgen können. Um diese zu minimieren, empfiehlt der VIK, bei den Begriffsdefinitionen verstärkt von Verweisen zwischen den Gesetzen Gebrauch zu machen, um gleichlautende und damit bürokratieärmere Regulierung zu ermöglichen.
Insbesondere sollte sichergestellt werden, dass die Definitionen und Formulierungen im Energieeffizienzgesetz (EnEfG), dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), den verschiedenen Förderprogrammen (z.B. Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) oder Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)) identisch sind.
Angesichts der unsicheren Versorgungslage bzgl. Wasserstoff und seiner Derivate in den nächsten Jahren, sowie angesichts der politisch ungeklärten künftigen Nutzungsmöglichkeiten von Biomasse sind zudem Möglichkeiten Fristverlängerungen für industrielle Wärmenetze mit ihren spezifischen Temperaturanforderungen vorzusehen, wenn diese Energieträger nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Von der geplanten teilweisen Einschränkung der Nutzung nachhaltiger Biomasse sollte abgesehen werden.
Die Informationspflichten, die u.a. für Unternehmen vorgesehen sind, gehen zugleich zu weit und liefern teilweise nicht die Informationen, die für eine sinnvolle Netzplanung bzw. die Planung eines Anschlusses an ein kommunales Netz notwendig sind. Auch für die Datenverarbeitung und den Datenschutz liegen hier abweichende Vorschläge zu anderen Gesetzentwürfen wie dem Energieeffizienzgesetz vor.
Referent für Neue Konzepte und Technologien