17.01.2019
Stellungnahme

VIK-Stellungnahme zur KOM-Konsultation über die ETS-Beihilfeleitlinien

Die ETS-Beihilfeleitlinien müssen gerade vor dem Hintergrund der zahlreichen Reformmaßnahmen in Vorbereitung der vierten Handelsperiode die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU berücksichtigen. Denn für deren Erhalt und die Verhinderung von Carbon Leakage sind nicht nur die direkten CO2-Kosten sondern auch die indirekten CO2-Kosten erheblich. Für einige energieintensive Branchen übersteigen die in den Strompreis eingepreisten CO2-Kosten die Relevanz der freien Zuteilungen. In Abwesenheit eines weltweiten CO2-Preisregimes müssen die ETS-Beihilfeleitlinien Wettbewerbsnachteile, die der europäischen Industrie durch hohe indirekte CO2-Kosten entstehen, adäquat kompensieren.
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