21.09.2011
Pressemitteilung
Vorschläge der Bundesnetzagentur zur Anpassung des Gasmarkt-Bilanzierungssystems hemmen Markteintritte von Industriekunden - Monopolkommission macht gute Vorschläge zur Reparatur dieser Fehler
Industrielle Verbraucher werden durch zu hohe Bilanzierungskosten im Fall von Abweichungen zwischen Gasein- und Gasausspeisung vom eigenen Zugang zum Gasmarkt abgehalten. Im Strommarkt sind solche Hindernisse mehr oder weniger ausgeräumt. Das Bundeswirtschaftsministerium wollte zur Minderung dieses Gasmarkt-Problems den industriellen Kunden ab dem 1. Oktober 2011 ein 5%-iges Toleranzband einräumen, innerhalb dessen ohne finanzielle Bestrafung Gas verbraucht werden kann. Diese gesetzliche Vorgabe wurde aber nun von der Bundesnetzagentur im Rahmen ihrer Festlegungskompetenz sehr kurzfristig zurück genommen und jegliches Toleranzband gestrichen, so der VIK, die Interessenvertretung der energieintensiven Unternehmen. Ein solches Fehlen jeglicher Flexibilität und Abweichungsmöglichkeit vom Planbezug ist für industrielle Gaskunden in der Regel nicht realistisch. Abweichungen fallen ganz zwangsläufig an. Und kosten dann viel Geld.
Die Bundesnetzagentur schlägt zudem auch vor, die dann zu bezahlenden Zu- und Abschläge auf den Marktpreis noch weiter zu erhöhen, um vorhandene Arbitrageanreize im System zu unterbinden. „Das ist nicht der richtige Weg und hilft auch nicht, die Arbitrageanreize aus dem System zu entfernen. Es ist Herumdoktern an Symptomen, statt die Ursachen anzugreifen!“, so VIK-Geschäftsführerin Birgit Ortlieb.
Diese Einschätzung des VIK wird auch von der Monopolkommission in ihrem aktuellen Sondergutachten „Energie 2011: Wettbewerbsentwicklung mit Licht und Schatten“ bestätigt. Der VIK fordert Politik und Bundesnetzagentur auf, das bestehende System der Bilanzierung für die Betroffenen angemessen umzustellen. Zur Lösung dieses Regelenergiemarktproblems hat z.B. die Monopolkommission ein Modell entwickelt, das hierzu den richtigen Weg weisen könnte.