01.02.2016
Stellungnahme

VIK-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zum Energiestatistikgesetz

Am 04.01.2016 wurde dem VIK vom Bundeswirtschaftsministerium ein Referentenentwurf zur Überarbeitung des bestehenden Energiestatistikgesetzes zugemailt. Zudem wurde die Möglichkeit eingeräumt, zum Entwurf Stellung zu nehmen. Von dieser Möglichkeit macht der VIK gerne Gebrauch. Die grundlegenden Änderungsvorschläge werden vom VIK mitgetragen, wir möchten jedoch auf einzelne Regelungen hinweisen, bei denen Kosten und Nutzen noch in keinem ausgewogenen Verhältnis stehen:
  • Durch die Veränderung der Berichtsfrequenz von jährlich zu monatlich fällt in den davon betroffenen Bereichen eine deutliche Ausweitung des damit verbundenen Aufwands an. Ein Teil der Daten ist zwar in der Regel bereits infolge Erhebungen anderer Organisationen (z.B. ÜNB, BNetzA,…) in den Unternehmen vorliegend, muss jedoch neu zusammengestellt und erfasst werden. Insbesondere problematisch ist dabei, dass es aktuell in der Regel keine Möglichkeit gibt, diese Daten in Form eines Datenfiles in ein Portal der Behörde hoch zu laden, sondern dass sie manuell in eine Online-Eingabemaske eingetragen werden müssen.
    • Mit der Umsetzung des neuen Energiestatistikgesetzes sollte seitens der Behörden ein Upload-Portal bereitgestellt und entsprechende Nachrichtenformate spezifiziert werden. Erst dann lässt sich in den betroffenen Unternehmen der Prozess wenigstens halbautomatisch abwickeln und damit der Zusatzaufwand begrenzen.
    • Es wird angeregt, die Berichtsgrenze von 1 MW zu erhöhen.Durch die Veränderung der Berichtsfrequenz von jährlich zu monatlich fällt in den davon betroffenen Bereichen eine deutliche Ausweitung des damit verbundenen Aufwands an. Ein Teil der Daten ist zwar in der Regel bereits infolge Erhebungen anderer Organisationen (z.B. ÜNB, BNetzA,…) in den Unternehmen vorliegend, muss jedoch neu zusammengestellt und erfasst werden. Insbesondere problematisch ist dabei, dass es aktuell in der Regel keine Möglichkeit gibt, diese Daten in Form eines Datenfiles in ein Portal der Behörde hoch zu laden, sondern dass sie manuell in eine Online-Eingabemaske eingetragen werden müssen.
  • Ergänzende Hinweise für die praktische Umsetzung:
    • Da der Umstellungsaufwand bei allen sich ändernden Berichten anfällt, (Anpassung der vorgeschalteten Kalkulationstabellen), muss ein angemessener Umstellungszeitraum ( mind. ¾ Jahr ) zugestanden oder über eine sequentielle Einführung (Bericht nach Bericht) nachgedacht werden, wobei die neuen Berichtsmerkmale rechtzeitig bekannt sein müssen.
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