13.01.2016
Stellungnahme

VIK-Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMWi über die Verordnung zu abschaltbaren Lasten 2016 – AbLaV 2016

Zusammenfassung

Der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung und des BMWi, die Abschaltverordnung (AbLaV) über den zunächst vorgesehenen Zeitpunkt 01.01.2016 in einer angepassten Form mit einer Laufzeit bis 2022 – was den Anbietern Planungssicherheit gibt – weiterzuführen. Der vorliegende Entwurf einer Novellierung der AbLAV ist aus Sicht des VIK ein großer und wichtiger Schritt zur Nutzung industrieller Lasten zur Stabilisierung des Stromnetzes. Durch die vorgenommenen Anpassungen sieht VIK die Möglichkeit, dass weitere Unternehmen den Übertragungsnetzbetreibern Abschaltleistungen zur Wahrung der Netz- und Systemsicherheit anbieten können und sich ein entsprechender Wettbewerb einstellen könnte, der sich auch reduzierend auf die AbLaV-Umlage auswirken kann. Der VIK sieht im vorliegenden Entwurf vom 07.01.2016 aber noch eine wesentliche Schwäche durch die Einschränkung des Teilnehmerkreises auf Abnahmestellen in Netzen oberhalb von 20 kV und somit eine Einschränkung auf den Wettbewerb. Nachfolgend möchte der VIK daher näher auf diesen wichtigen Punkt eingehen und diesen näher erläutern. Darüber hinaus möchte VIK noch kleinere Anmerkungen und Änderungsvorschläge machen, wodurch sich die Verordnung noch weiter verbessern ließe.
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