15.02.2022
Stellungnahme

BNetzA-Konsultation des Entwurfs des Szenariorahmens 2023-2037 für den nächsten NEP

Der VIK begrüßt die Möglichkeit, an der Konsultation des Entwurfs des Szenariorahmens 2023-2037 für den nächsten NEP teilzunehmen. Wir möchten auch in diesem Zusammenhang den Bedarf unserer Mitglieder an einer sicheren Stromversorgung unterstreichen, für deren Gewährleistung ausreichend Transportkapazitäten zur Verfügung stehen müssen. Die Notwendigkeit eines entsprechend umfangreichen - und zügigen - Netzausbaus ergibt sich einerseits aus dem im Zuge der Transformation der Industrie deutlich steigenden Strombedarf, andererseits im Zuge der Stilllegung von Grundlastkraftwerken und der damit veränderten Einspeiselandschaft. Im Folgenden möchten wir auf einige Themen von allgemeiner Bedeutung für unsere Mitglieder eingehen: • Der Einsatz strombasierter Technologien ist eine wesentliche Grundvoraussetzung für das Gelingen der industriellen Transformation. Im Hinblick auf den Strombedarf erscheinen die im Szenariorahmen angesetzten Verbrauchswerte deutlich zu niedrig. So wird im Szenario B/C 2045 ein Strombedarf im Industriesektor von 383 TWh/a angenommen. Branchenerwartungen gehen deutlich darüber hinaus: So wird allein für die chemische Industrie ein Anstieg des heutigen Verbrauchs von 54 TWh auf über 500 TWh im Jahr 2050 erwartet. Dieser resultiert zum einen aus der überwiegenden Bereitstellung der benötigten Wasserstoffmengen (für die Chemie ca. 7 Mio. t/a, gegenüber 1,1 Mio. t/a heute), zum anderen aus der Elektrifizierung anderer Prozesse und der Prozesswärmebereitstellung. • Auch der Strombedarf im Bereich der Wasserstofferzeugung durch Elektrolyseure dürfte im Szenariorahmen unterschätzt sein. So wird für das Jahr 2037 je nach Szenario eine Elektrolyseleistung von 16-20 GW unterstellt. Der gerade von der BNetzA bestätigte Szenariorahmen Gas enthält demgegenüber bereits für das Jahr 2030 eine Kapazität von 18 GW. Neben einer Erhöhung der angesetzten Kapazität im Szenariorahmen Strom spricht dies aus unserer Sicht auch generell für eine stärkere Verzahnung bzw. Koordination der Szenariorahmen in den Bereichen Strom und Gas. • Für eine solche stärkere Koordination spricht auch folgender Effekt: Zahlreiche Mitglieder unseres Verbandes nutzen Erdgas zur Deckung des Energiebedarfs ihrer deutschen Produktionsstandorte. Dieses wird in hocheffizienten KWK-Kraftwerksanlagen in Prozesswärme und Strom umgewandelt. Die benötigte Residualenergie wird aus dem Stromnetz bezogen. Die Klimaziele der Bundesregierung sehen vor, bis zum Jahr 2045 vollständig auf fossile Energieträger zu verzichten. Manche Unternehmen planen, die Wärmebereitstellung zu elektrifizieren (Power-to-heat-Kessel, Wärmepumpen). Der komplette Strombedarf, auch für eine zukünftige Elektrifizierung der Produktionsprozesse in der Industrie, soll dann aus dem öffentlichen Netz bezogen werden. Der Einsatz von Wasserstoff für die reine Wärmerzeugung wird höchstwahrscheinlich in einem längeren Zeitraum nicht wirtschaftlich sein. Eine Alternative könnte der Weiterbetrieb der gasgefeuerten KWK-Anlagen bis 2045 sein. Eine Umstellung dieser Anlagen auf 100 % Wasserstoff könnte dann für die jeweiligen Standorte den Verzicht auf einen Stromnetzausbau bedeuten, sofern der entsprechende Aus-/Umbau des Wasserstoffnetzes gewährleistet ist. Dafür sind aber klare politische Signale notwendig, die eine entsprechende Strom- aber auch Wasserstoff-Netzausbauplanung frühzeitig ermöglichen würden. Noch fehlen diese Signale, sie würden eine bessere Planung für die Netzbetreiber, aber auch für die Industrie beim Transformationsprozess im Rahmen der Energiewende ermöglichen. • Im Szenariorahmen werden lediglich Projekte berücksichtigt, die im Bau sind oder konkrete Anschlusszusagen erhalten haben, oder in der Detailplanung sehr weit fortgeschritten sind (S. 37). Es ist einerseits nachvollziehbar, dass ein gewisser Grad an Konkretisierung als Voraussetzung für die Aufnahme in den Szenariorahmen gefordert wird. Allerdings gilt auch, dass bei einem Ausblick auf die Jahre 2045 für eine Reihe von gemeldeten Bedarfen derzeit naturgemäß noch gar keine Detailplanung vorliegen kann, weil bspw. ein erhöhter Strombedarf eines Standortes im Einzelfall erst in 10 oder mehr Jahren erwartet wird. Dennoch müssen entsprechende Langfristüberlegungen adäquat mitbetrachtet werden und dürfen nicht a priori ausgeschlossen werden. • Wir möchten diese Möglichkeit nutzen, um darauf hinzuweisen, wie wichtig auch für unsere Mitglieder ein kosteneffizienter Netzausbau ist. Überhöhte Netzentgelte sind auch für Industrieunternehmen eine zusätzliche Belastung.
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Dipl.-Ing. Andreas Renz
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Dipl.-Ing. Andreas Renz

Stv. Fachbereichsleiter Energiewirtschaft und Regulierung / Geschäftsführer Energieberatung GmbH