12.10.2012
Pressemitteilung

Förderung Erneuerbare Energien: Auch „entlastete“ Unternehmen zahlen hunderttausende Euro

Die Unternehmen sind mit den Kosten für die Förderung erneuerbarer Energien längst bis an ihre Grenzen belastet! Wenn die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) im kommenden Jahr auf über 5 Ct/kWh steigt, geht die Spirale weiter. Entgegen der in der Öffentlichkeit verbreiteten so einfachen Botschaft: „die Industrie ist zu einem großen Teil befreit“, sieht die Realität ganz anders aus. Selbst jedes „befreite“ Unternehmen zahlt dann mindestens 50.000 Euro im Jahr. Denn es handelt sich hier nur um eine Teilentlastung. „Die ersten eine Million Kilowattstunden kosten voll. Damit ist die EEG-Umlage trotz Teilentlastung ein signifikanter Kostenfaktor in der Unternehmensbilanz“, so Dr. Annette Loske, Hauptgeschäftsführerin des VIK, der Interessenvertretung industrieller und gewerblicher Energiekunden. Die in den vergangenen Wochen immer wieder diskutierte Frage nach einer stärkeren Beteiligung energieintensiver Unternehmen an der Förderung der erneuerbaren Energien ist nur eine scheinbar einfache Lösung des Problems der explodierenden Kosten. Denn sollten Unternehmen durch die weitere Belastung ihre Wirtschaftlichkeit im internationalen/europäischen Wettbewerb einbüßen, würden sie hier auch nicht mehr weiter produzieren, keinen Strom mehr verbrauchen, demzufolge auch keine EEG-Umlage zahlen und keine wertvollen Arbeitsplätze mehr zur Verfügung stellen. Pro Arbeitsplatz zahlt z.B. ThyssenKrupp trotz Teilentlastung etwa 5.000 Euro pro Jahr und Arbeitsplatz nur fürs EEG. Durch den bevorstehenden Anstieg der EEG-Umlage kommen insgesamt noch einmal zweistellige Millionen Beträge dazu. Ohne die besondere Ausgleichsregelung im EEG ginge es um eine viertel Milliarde Euro EEG-Belastung im Jahr für dieses Unternehmen. Aus einer EEG-Umlage von 5 Ct/kWh im Jahr 2013 folgen diese Belastungen:
  • Haushaltskunde (Strombedarf von 3.500 kWh/Jahr): EEG-Belastung 175 Euro/Jahr
  • Mittelständisches Papierunternehmen (Strombedarf 250 Mio. kWh/Jahr): EEG-Belastung mit Besonderer Ausgleichsregelung 215.000 Euro/Jahr – ohne Besondere Ausgleichsregelung wären es 12,5 Mio. Euro/Jahr
  • Energieintensive Grundstoffproduktion (Strombedarf 1.250 Mio. kWh/Jahr): EEG-Belastung mit Besonderer Ausgleichsregelung 715.000 Euro/Jahr – ohne Besondere Ausgleichsregelung wären es 62,5 Mio. Euro/Jahr
„Gerade vor dem Hintergrund der enormen EEG-Belastungen muss die Teilentlastung für die stromintensiven Unternehmen Bestand haben. Keinem ist geholfen, wenn durch eine stärkere Belastung letztlich hohe Sozialausgaben als Folge wegfallender Arbeitsplätze auf uns zukämen und die Kraft unserer Wirtschaft entscheidend geschwächt wäre. Steigende Belastungen der energieintensiven Produktionen sind jedenfalls nicht mehr durchsetzbar, ohne weite Teile wertvoller industrieller Kerne zum Schaden Deutschlands zu zerstören. So könnte die Energiewende zur Ursache eines Industrieendes werden“, so Dr. Annette Loske weiter.