15.12.2011
Pressemitteilung

Energiewende braucht starke Kraft-Wärme-Kopplung - Geringfügige Anpassungen des Gesetzentwurfs könnten ohne spürbare finanzielle Mehrbelastung enorme Fortschritte bei Effizienz und Versorgungssicherheit bringen

Die industrielle Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) kann in der Energiewende einen bedeutenden Beitrag zur Absicherung der Versorgungssicherheit mit Strom leisten und den Unternehmen zudem zu einer wettbewerbsfähigen und sicheren Belieferung verhelfen, so der VIK, die Interessenvertretung industrieller Energie¬verbraucher. Der gestern im Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf für eine Novelle des KWK-Gesetzes schafft aber nicht alle bestehenden Hemmnisse ab. Damit ist noch nicht der notwendige unterstützende Rahmen für die angestrebte KWK-Zukunft erreicht. „Die zeitgleiche Produktion von Strom und Wärme ist eine umweltfreundliche* und gleichzeitig kostengünstige Möglichkeit zur CO2-Minderung bei gleichzeitig stabiler Versorgungs¬sicherheit und damit eine ideale Ergänzung zu den regenerativen Erzeugungsarten auf dem Weg der Umstellung unserer Stromversorgung auf erneuerbare Energiequellen im Rahmen der Energiewende“, so Dr. Annette Loske, Hauptgeschäftsführerin des VIK. Für die Förderung der KWK stehen 750 Mio. Euro im Jahr zur Verfügung. Und dieser relativ „geringe“ Betrag wird zudem derzeit nur zu gerade einmal einem Drittel ausgeschöpft. So laufen also die Bemühungen, die KWK zur wichtigen Säule unserer Energiezukunft zu machen – dem anspruchsvollen Ziel, 25 % der Stromerzeugung in KWK-Anlagen zu erreichen – weit hinterher. Aus Sicht des VIK müssen daher bei der anstehenden KWK-Gesetzesnovelle dringend die wichtigsten Hemmnisse, die der Realisierung sinnvollen KWK-Projekte noch entgegenstehen und damit auch den Erfolg unserer Energiewende gefährden, beseitigt werden. Nur dann könnte eine gute Flankierung des Ausbaus erneuerbarer Energien innerhalb der Energiewende preisgünstig, CO2-arm und schnell erreicht werden. VIK begrüßt zunächst Verbesserungen, die im vom Kabinett beschlossenen Gesetzesentwurf bereits aufgenommen wurden. Das betrifft insbesondere die Regelungen zu Modernisierungen von bestehenden KWK-Anlagen. Bisher waren die Möglichkeiten zur Förderung solcher Maßnahmen nur sehr gering, da mit einem enorm hohen Schwellenwert (Investitionsvolumen von 50 % eines kompletten Neubaus) versehen. Wenn die Bundesregierung nun diese Schwelle erheblich nach unten gesetzt hat (25 %), so hat sie den Weg frei gemacht für Anreize zu einem intelligenten „Repowering“ unserer KWK-Landschaft, mit der es möglich sein wird, die Stromausbeute aus den gekoppelten Erzeugungsprozessen (Strom- und Wärmeerzeugung) zum Nutzen unserer Energiewendeanforderungen wirkungsvoll zu steigern. Für die Industrie wird es so möglich sein, ihre Mittel zum Erfolg dieses Umbauprojektes sehr viel besser einzubringen. Folgende Maßnahmen sollte der Gesetzgeber allerdings noch berücksichtigen:
  • KWK-Anlagen – insbesondere solche mit einer Wärmeerzeugung für nachgeschaltete industrielle Produktionsprozesse – sollten von den Unsicherheiten einer möglichen Abregelung im Fall von Netzüberlastungen freigestellt werden, indem sie nur nachrangig, d.h. erst nach EEG-Anlagen abgeregelt werden können. Eine ferngesteuerte Leistungsreduzierung durch den Netzbetreiber bei Stromüberschuss im Netz ist für Industrieprozesse mit Lieferverpflichtungen einerseits und hohen Sicherheitsanforderungen andererseits nicht akzeptabel.
  • Der Förderzuschlag für KWK-Anlagen sollte bei Beibehaltung der Deckelung der Fördersumme (750 Mio € pro Jahr) um 0,3 bis 0,7 Ct/kWh Strom erhöht bzw. zeitlich gestreckt werden, auf 40.000 Betriebsstunden in Abhängigkeit von der Effizienz.
  • Für flexiblen KWK-Strom, der zeitweise fehlenden Strom aus EEG-Anlagen direkt ausgleicht, sollte ein Flexibilitätsbonus gezahlt werden.
  • KWK-Strom ist umweltfreundlich und eine der Stützen der Energiewende und der Klimaschutzpolitik. Eine Belastung des im industriellen Bereich selbsterzeugten und -verbrauchten Stroms mit der EEG-Umlage sollte entfallen.
  • Die Netzentgeltbedingungen für KWK-Anlagen müssen vor dem Hintergrund der Energiewende angepasst werden. Netzentlastende Effekte müssen aber auch weiterhin im Rahmen vermiedener Netzentgelte Berücksichtigung finden.
Eine neue KWK-Gesetzgebung, die diese Prüfkriterien erfüllt, kann die deutsche Energiewende und die Sicherung des Industriestandorts sinnvoll miteinander verbinden. * Der Stromproduktion mit Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen entstehen im Durchschnitt nur 290 Gramm CO2/kWhStrom, dem gegenüber entstehen beim Strommix insgesamt im Mittel 565 Gramm CO2/kWhStrom. (Quelle: UBA, Ökoinstitut, eigene Berechungen)