20.02.2013
Pressemitteilung

Nachhaltige Kostenbremse für das EEG muss bei den Quellen ansetzen

Nach dem gemeinsamen Willen von Umwelt- und Wirtschaftsminister soll das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) noch vor der Wahl im September mit einer Kostenbremse versehen werden. Das ist ein wichtiger und richtiger Plan, doch nicht in allen Einzelheiten zielführend: So soll z.B. mindestens eine Verdoppelung der EEG-Belastungen für besonders energieintensive Unternehmen Mittel zum Zweck sein. Das aber geht für solche Unternehmen an die Unternehmenssubstanz und gefährdet die Geschäftsgrundlage. Bis jetzt konnten energieintensive Unternehmen trotz teurem EEG am Standort gehalten werden. Wettbewerbs- und Kostengesichtspunkte wurden als wichtiger Bestandteil des EEG berücksichtigt. Das darf sich nun nicht ändern. „Die angedachten finanziellen Mehrbelastungen schaden dem Produktionsstandort mit seinen qualifizierten Arbeitsplätzen und strahlt auch auf die vor- und nachgelagerten Branchen negativ aus. Es ist keine gute Zukunftsperspektive für ein Land, das die Energiewende zum Exportschlager und Wettbewerbsvorteil entwickeln will, wenn es auf dem Weg dahin große, entscheidende Teile seiner wirtschaftlichen Leistungskraft fahrlässig aufs Spiel setzt“, so Dr. Annette Loske, Hauptgeschäftsführerin des VIK, der Interessenvertretung industrieller und gewerblicher Energiekunden. „Die Belastbarkeit der Unternehmen ist auch insbesondere dadurch nicht gestiegen, dass die erneuerbaren Energien den Strompreis in Deutschland so stark gesenkt hätten, wie immer wieder behauptet wird. Im internationalen Vergleich ist ein solcher Sondereffekt nicht erkennbar. Strompreise der Wettbewerber im Ausland sind deutlich niedriger und aufgrund der wirtschaftlichen und Brennstoffsituation weltweit gesunken. Deutsche Sondereffekte sind darüber hinaus beim Strompreis nicht auszumachen,“ so Dr. Loske weiter. Erfreulich ist, dass von einer Mehrbelastung der Eigenerzeugung dann abgesehen werden soll, wenn sie aus gekoppelter Strom- und Wärmeerzeugung in KWK-Anlagen erfolgt. Warum allerdings etwa die ökologisch sinnvolle Stromproduktion aus bei der Stahlproduktion anfallenden Kuppelgasen durch die neuen Belastungsregelungen beendet werden soll, ist nicht nachvollziehbar. Bisher kann das Gas zur effizienten und nachhaltigen Stromerzeugung genutzt werden. Sollte es zukünftig mit der EEG-Abgabe belastet werden, würde es wirtschaftlicher sein, es ungenutzt als Leuchtfackel an den Standorten zu verbrennen. Der nun angedachte Weg der Mehrbelastung der bisher teilentlasteten industriellen Verbraucher zeigt aus VIK-Sicht in die falsche Richtung. Die Fehlentwicklungen bei der Finanzierung erneuerbarer Energien müssen an der Wurzel angepackt werden.