Berlin, 20.04.2023 – Der VIK sieht Defizite bei der Digitalisierung der Infrastruktur für Stromzähler (Smart-Meter). So schafft das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) zusätzliche Kosten für die Industrie, ohne einen funktionalen Mehrwert zu bieten. Industriebetriebe verfügen bereits seit Jahren über modernste digitale Messinfrastruktur. Derzeit am Markt verfügbare Smart Meter Gateways bieten die für industrielle Abnehmer wichtigen Funktionalitäten, wie u.a. die Messung von so genannte Blindenergie oder Leistungsmessungen für Spitzenlastabrechnung, allerdings noch nicht an. Der verpflichtende Einsatz würde daher für viele Industrie- und Arealnetzbetreiber de facto eine Verschlechterung der Funktionalitäten und Datenqualität bedeuten.
„Eine umfangreiche Digitalisierung der Stromnetze und eine flächendeckende Nutzung von Smart Metern ist dringend notwendig, um die Stromnetze für die anstehenden Veränderungen in unserer Stromversorgung fit zu machen. Bei den technischen Standards und Vorgaben für die Industrie sehen wir aber noch sehr viel Nachholbedarf. Die Wirtschaftlichkeit ist ein entscheidender Faktor für einen schnellen Rollout“, so Christian Seyfert, Hauptgeschäftsführer des VIK.
Mit dem Wechsel von konventionellen Systemen auf „intelligente Messsysteme“ könnten fest verankerte energiewirtschaftliche Prozesse, wie u.a. die Einhaltung vereinbarter Leistungsgrenzwerte, nicht mehr in entsprechender Qualität abgebildet werden. Die Politik muss sicherstellen, dass nicht nur eine agile Entwicklung durch die Smart-Meter-Gateway-Hersteller, sondern auch die behördliche Zertifizierung zügig erfolgt, damit die von der Registrierenden Leistungsmessung (RLM) bekannten und heute bei Smart-Metern noch nicht umgesetzten Leistungsmerkmale schnell auf dem Markt verfügbar sind. Dies ist essenziell, um die Netz- und Systemdienlichkeit großer industrieller Verbraucher auch beim Smart Meter-Rollout zu erhalten.
Neben den technischen Aspekten stellen die im Gesetz genannten Preisobergrenzen zudem eine wirtschaftliche Hürde für industrielle Messstellenbetreiber dar. Die genannten Preisobergrenzen sind für Privathaushalte ausgelegt und nicht industrietauglich. Aufgrund der hohen technischen Anforderungen übersteigen die Ausgaben für die notwendige Messtechnik in der industriellen Anwendung die der üblichen Haushaltstechnik deutlich.
Industrielle Messstellenbetreiber müssen im Hoch- und Mittelspannungsbereich hochwertige und somit auch hochpreisige Messtechnik einsetzen. Auch der Einbau und die Wartung von Messstellen ist im industriellen Umfeld ebenfalls wesentlich aufwendiger als im Haushaltsbereich.
Verschärfend kommt hinzu, dass für Industriezähler in der Ausführung als moderne Messeinrichtung kein wirksamer Wettbewerb seitens der Zählerhersteller zu erkennen ist. Für eine schnelle Umsetzung des Smart-Meter Rollouts ist die Wirtschaftlichkeit für die (industriellen) Messstellenbetreiber aber zwingend erforderlich.
Insgesamt bedeutet das heute beschlossene Gesetz eine deutliche Zunahme an Komplexität und Kosten für die Industrie, statt Vereinfachungen zu bieten, wie vom Gesetz eigentlich intendiert. Zudem fehlt dem Gesetz durch die fehlende Unterscheidung zwischen Privathaushalten und Industrie die notwendige Realitätsnähe.
Fachbereichsleiter Politik und Kommunikation / Pressesprecher