30.05.2018
Pressemitteilung
VIK: EU-Entscheidung zur Netzentgeltbefreiung beendet jahrelange Hängepartie
Barbara Minderjahn: Unternehmen brauchen Planungssicherheit
Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. begrüßt, dass die seit vielen Jahren geführte Diskussion mit der Europäischen Kommission über die Rechtmäßigkeit der Befreiung von Netzentgelten beigelegt wurde, wenngleich die Entscheidung selbst keine rein positive ist. „So hat die Kommission zwar in ihrer Begründung anerkannt, dass Großverbraucher und Abnehmer mit konstantem Verbrauch aufgrund ihres konstanten und vorhersehbaren Verbrauchs geringere Kosten verursacht haben als andere Verbraucher. Angesichts der vorherrschenden Marktbedingungen sieht sie sogar eine teilweise Verringerung der Netzentgelte für diese beiden Jahre als gerechtfertigt an. Dennoch ist die vollständige Befreiung von den Netzentgelten für die Jahre 2012 und 2013 unter Beihilfegesichtspunkten als nicht rechtmäßig anerkannt worden. Die Bundesregierung muss nun prüfen, was dies konkret für die betroffenen Unternehmen bedeutet, die sich mit teils drastischen Rückzahlungsforderungen konfrontiert sehen“, erklärt Barbara Minderjahn, Hauptgeschäftsführerin des VIK e.V.
„Grundsätzlich zeigt dieses über mehrere Jahre anhängige Rechtsverfahren einmal mehr, mit welchen Unsicherheiten Unternehmen in Deutschland umgehen müssen. Rückforderungen in Millionenhöhe können auch nach Jahren noch gestellt werden und belasten die Bilanzen der Unternehmen. Wir sind jedoch zuversichtlich, dass das Thema nun im Dialog zwischen EU-Kommission und Bundesregierung umfassend geklärt werden konnte und für die Unternehmen Planungssicherheit besteht.“
Die aufkeimende Solidarisierungsdebatte kritisiert Barbara Minderjahn: „Die Entscheidung der EU-Kommission zeigt, dass die stromintensiven Unternehmen als wesentlicher Bestandteil des Energiesystems ihren Beitrag zur Entgeltstabilisierung leisten und darüber hinaus selbstverständlich ihren Verpflichtungen im Bereich der Netzentgelte nachkommen. Die betroffenen Unternehmen nun zum Buhmann stempeln zu wollen, wird der Situation nicht gerecht.“