05.11.2013
Pressemitteilung

VIK-Jahrespressekonferenz: Energiewende ist mehr als eine EEG-Kostenverteilungsdebatte – Klimaschutz Hand in Hand mit der Weiterentwicklung des Industriestandorts muss im Vordergrund stehen

„Wir brauchen ein innerhalb der EU abgestimmtes Regelwerk für die weitere Förderung erneuerbarer Energien zu vertretbaren Gesamtkosten“, so Dr. Volker Schwich, der Vorsitzende des VIK, der Interessenvertretung großer industrieller und gewerblicher Energiekunden. Die finanziellen Belastungen der Stromkunden in Deutschland und die Forderung nach Planungssicherheit für Investitionsvorhaben machen eine weitreichende Neugestaltung der Erneuerbaren-Energien-Förderregelung genauso unausweichlich, wie die EU-Androhung eines „EEG“-Beihilfeverfahrens. Ein solches Verfahren könnte Deutschland dazu zwingen, die Unternehmen mit sofortiger Wirkung und möglicherweise sogar rückwirkend mit der vollen EEG-Umlage zu belasten. In diesem Fall kämen auf die Unternehmen zusätzliche Zahlungen in Höhe vieler Mrd. Euro zu, was den industriellen Kern Deutschlands zerstören würde. Die neue Regierung hat es in der Hand, weg von einer Kostenverteilpolitik hin zu einer EU-verträglichen Kostenminderungspolitik zu schwenken. Dabei müssen auch zukünftig bei europäischen und deutschen Sonderbelastungen durch Klimaschutzauflagen und Energiewende internationale Verwerfungen bei der Wettbewerbsfähigkeit verhindert werden. EEG-Belastungsbeispiele Zahlt der durchschnittliche Haushaltskunde im kommenden Jahr mit rund 220 Euro für die EEG-Umlage bereits 74 % mehr als noch 2012, sind es z.B. für ein mittelständisches Papierunternehmen (Strombedarf 250 Mio. kWh/Jahr) bereits 250.000 Euro und eine energieintensive Grundstoffproduktion (Strombedarf 1.250 Mio. kWh/Jahr) wird mit 625.000 Euro zur Kasse gebeten. Und das bei geltenden Teilentlastungen für die Industrie. Ohne diese Regelung wären es für diese Unternehmen sogar 15,6 bzw. 78 Mio. Euro im Jahr 2014. Die Unternehmen würden diese finanzielle Zusatzbelastung wirtschaftlich nicht überleben und müssten ihren Betrieb in Deutschland einstellen. Dies ist eine Bedrohung, die durch klare, bezahlbare und Planungssicherheit bietende Regelungen beseitigt werden muss. Anforderungen an die zukünftige Förderung erneuerbarer Energien Strom aus erneuerbaren Energien muss sich zukünftig marktfähig zeigen und den Gesetzen der Vermarktung gehorchen. Die über das EEG bezahlte Abnahmegarantie, die selbst bei negativen Strompreisen am Markt gilt, hat keine Zukunft mehr. Eine Prämie könnte ergänzend zum Marktpreis gezahlt werden. Und eine Veredelung des fluktuierenden Stroms aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen könnte dazu führen, dass physikalisch abgesicherte und handelsübliche, also dem Verbrauch angepasste Stromprodukte entstehen. Strom, etwa aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, könnte das genauso absichern wie eine Verbrauchssteuerung bei Verbrauchern. Industrielle Eigenerzeugung Bis 2020 sollen 25 Prozent des deutschen Stroms in CO2-armen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erzeugt werden. Ein bedeutendes Klimaschutzziel, das gleichzeitig die Energiewende mit planbaren Kraftwerkskapazitäten als komplementäre Erzeugung zu den volatilen erneuerbaren Energien wirklich voranbringen könnte. „Soll die Energiewende gelingen und wirksame Klimaschutzpolitik betrieben werden, so werden wir auch in Zukunft auf die industrielle Eigenerzeugung in KWK-Anlagen und auf die Verstromung von im Produktionsprozess anfallenden Kuppelgasen setzen müssen“, so Dr. Volker Schwich weiter. „Wir dürfen sie nicht zusätzlich belasten! Denn dann fehlen uns wichtige Bausteine für den Erfolg der Energiewende.“ Emissionshandel Und insbesondere der Emissionshandel muss mitbedacht werden bei der Gestaltung der weiteren Klimaschutzpolitik. Die bevorstehende EU-Backloading-Entscheidung wird keinen signifikanten Einfluss auf den Markt haben. Dafür sind ihre CO2-Preisauswirkungen mit rund 2 Euro/Tonne zu gering. Für einen Brennstoffswitch bei den Kraftwerken von Kohle zum Gas müsste der CO2-Preis auf über 50 Euro/Tonne steigen; sicher kein Wert, den die Politik irgendwo in Europa wünscht. Insgesamt beunruhigend ist für die betroffenen Unternehmen allerdings die Unklarheit, wie es mit dem EU-Emissionshandel weitergehen wird. Wird der derzeitige CO2-Reduktionspfad in die Zukunft projiziert, stehen ab 2067 für die Industrie keine CO2-Kontingente mehr zur Verfügung. Ist also ein schleichendes Aussterben der Unternehmen aktuell der Plan? Gleichzeitig stellt die EU eine Reindustrialisierungsstrategie auf. Wie passt das zusammen? Hierzu sind dringend Antworten der Politik notwendig. Antworten, die deutlich machen: Industrie ist in der EU kein Auslaufmodell. Bis 2020 sollte es gelingen, internationale Klimaziele mit vergleichbaren Lasten für die Wettbewerbsländer zu etablieren und dann mit vereinten Kräften auf dem Weg zu Entwicklungen rentabler Technologien, die es hoffentlich ermöglichen werden, industrielle Produktionsprozesse CO2-frei zu gestalten, voran zu schreiten. VIK_JPK_2013_Hintergrundinformationen.pdf (2,6 MB) VIK_JPK_2013_Pressemitteilung.pdf (334,7 kB) VIK_JPK_2013_Statement_Schwich.pdf (973,7 kB)