Einleitung
Die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur hat am 09.09.2016 neue Eckpunkte zur Ermittlung individueller Entgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 auf Ihrer Homepage veröffentlicht und den Marktteilnehmern die Möglichkeit eingeräumt zu den Vorschlägen Stellung zu beziehen. Von dieser Möglichkeit macht der VIK gerne Gebrauch.
Kernpunkte der Stellungnahme
- Die Erhöhung des Mindestabstands zwischen dem Beitrag des Letztverbrauchers zur zeitgleichen Höchstlast aller Entnahmen aus der Anschlussnetzebene zu seiner Jahreshöchstlast auf 1.000 kW statt 100 kW wird abgelehnt.
- Die Erhöhung der relativen Lastverlagerung eines Letztverbrauchers zwischen seinem Beitrag zur Höchstlast des Netzes und der Jahreshöchstlast des Letztverbrauchers auf wenigstens 50 % für alle Spannungsebenen wird abgelehnt.
- Die bisherigen Erheblichkeitsschwellen sind beizubehalten.
- Die bestehenden Sicherheitsabstände müssen optimiert werden.
- Die Festlegung der Hochlastzeitfenster bereits ein Jahr im Voraus ist beizubehalten.
- Das System sollte um eine additive kurzfristige Komponente (heute für morgen) ergänzt werden.