30.03.2017
Stellungnahme

VIK-Stellungnahme zum „Gesetz zur Förderung von Mieterstrom“ (Stand 30.03.2013)

Allgemeines

Das BMWi hat dem VIK am 20.03.2017 den „Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom“ übermittelt, welches u.a. Änderungen am EEG 2017 vorsieht. Ziel des Gesetzes ist die Förderung von sog. „Mieterstrom“, um Mieter als Akteure der Energiewende aktiv zu beteiligen. Grundsätzlich begrüßt VIK eine von Vielfalt geprägte, wettbewerbsfähige und sichere Energieversorgung. Daher möchten wir die Möglichkeit zur Stellungnahme gerne nutzen, um zwei wichtige Punkte zu adressieren. Zum einen könnten die umfassenden gesetzlichen Änderungen im Gesetzesentwurf bei den Kundenanlagen dazu führen, dass bei Unternehmen eine erhebliche Rechtsunsicherheit entsteht. Zum anderen möchte VIK mit Blick auf die zuletzt erfolgten gesetzlichen Änderungen im EEG 2017 die Gelegenheit ergreifen, um den Aspekt des Bestandschutzes für Fälle der Rechtsnachfolge bei Anlagen der Eigenerzeugung anzusprechen. Hier sieht VIK begründeten Korrekturbedarf. Konkret sollte die im geltenden EEG enthaltene Frist, bis zu der eine Rechtsnachfolge ohne Verlust des Bestandsschutzes möglich ist (1.1.2017), für verbundene Unternehmen und bei Umwandlungen aufgehoben werden, um der in der Wirtschaft gängigen Praxis fortlaufender Umstrukturierungen Rechnung zu tragen.
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VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V.
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