VIK Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 15.2.2017 eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
Das Bundeskabinett hat am 15. Februar 2017 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes beschlossen. Damit sollen in erster Linie nationale Steuerbegünstigungen an das im Jahr 2014 novellierte EU-Beihilferecht und die EU-Energiesteuerrichtlinie angepasst werden. VIK als Vertreter der energiekostensensiblen Unternehmen des produzierenden Gewerbes begrüßt, dass das umfassende allgemeine Kumulierungsverbot mit anderen Betriebsbeihilfen nun nicht mehr im Kabinettsentwurf aufgeführt wird.
Mit dem Kabinettsentwurf beabsichtigt die Bundesregierung darüber hinaus, die Entwicklungen im Bereich der Elektromobilität im Stromsteuergesetz angemessen zu berücksichtigen. An dieser und anderen Stellen hält VIK eine Klarstellung für wünschenswert. Zudem sollte der Entwurf auf die notwendigen Regelungen begrenzt und an einigen Stellen näher erläutert werden.
Die VIK-Forderungen zur Optimierung des Entwurfes stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:
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