02.02.2016
Stellungnahme

VIK-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zur Verordnung zur Umsetzung von unionsrechtlichen Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten für das Energiesteuer- und das Stromsteuergesetz sowie zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungs-verordnung (Entwurf vom 04.01.2016)

Vorbemerkung

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 4. Januar 2016 den Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung von unionsrechtlichen Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenz-pflichten für das Energiesteuer- und Stromsteuergesetz (EnSTransV) sowie zur Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung vorgelegt. Mit dem Referentenentwurf will die Bundesregierung zum einen ihrer Verpflichtung nach der Leitlinie für staatlichen Umweltschutz und Energiebeihilfen 2014-2020 (2014/C 200/01) der Europäischen Kommission nachkommen, wonach ab dem 1. Juli 2016 umfassende Informationen zur Gewährung von staatlichen Beihilfen auf einer Beihilfe-Website veröffentlicht werden müssen. Zum anderen sollen einzelne Vorschriften der Energie- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung punktuell angepasst werden, um den aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen und Rechtsklarheit zu schaffen. VIK begrüßt insbesondere den Ansatz des Gesetzgebers, durch die Anpassung von Energiesteuer- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung mehr Rechtsklarheit und eine einheitliche Anwendung zu gewährleisten. VIK unterstützt zudem das Anliegen des Gesetzgebers, den Administrationsaufwand für die Wirtschaft gering zu halten.
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