01.12.2016
Stellungnahme

VIK-Stellungnahme zur Novelle der TA Luft

Allgemeines

Mit der Novelle soll die TA Luft an den aktuellen Stand der Technik angepasst werden. Maßstab sollten hierbei die Anforderungen an Neuanlagen der Richtlinie über mittel-große Feuerungsanlagen (MGF-RL) sein, es sei denn, die TA Luft von 2002 ist bereits strenger. Können bestehende Anlagen die Anforderungen an Neuanlagen gemäß MGF-RL nicht mit verhältnismäßigem Aufwand erreichen, sind in diesen Fällen die Anforderungen für bestehende Anlagen gemäß MGF-RL maßgeblich. Eine solche, über die EU-Vorgaben hinausgehende Regelung, ist der VIK bereit mitzutragen. Hierzu gehört auch die in der TA Luft vorgesehene Übergangsfrist von fünf Jahren. Dies führt dazu, dass die Anforderungen in Deutschland gegenüber der MGF-RL deutlich vor 2025 auch von Anlagen unter 5 MW eingehalten werden. Die im Referentenentwurf zur Novellierung der TA Luft vorgesehenen Anforderungen gehen deutlich über den bisherigen Stand der Technik hinaus. Hier wären Minderungstechniken einzusetzen, die nur bei großen Feuerungsanlagen verhältnismäßig sind. Solche, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen unnötig belastende Anforderungen, lehnen wir ab. Die hier vertretene Position sollte ebenfalls bei der Umsetzung der MGF-RL in nationales Recht Berücksichtigung finden.
  • Keine Ausweitung der kontinuierlichen Messung
  • Keine zusätzlichen Anforderungen über MGF-RL bzw. TA Luft 2002 hinaus
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