15.04.2016
Stellungnahme

VIK-VCI-Stellungnahme zum Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur hinsichtlich Vorgaben zur Durchführung einer sachgerechten (horizontalen) Kostenwälzung zwischen Fernleitungsnetzbetreibern sowie einer sachgerechten Aufteilung der Kosten auf Ein-und Ausspeisentgelte (BK9-13/607) vom 09.03.2016.

Einleitung

Am 09.03.2016 hat die Bundesnetzagentur einen Festlegungsentwurf zur horizontalen Kostenwälzung Gas veröffentlicht. Im Rahmen des Verfahrens fand darüber hinaus am 04.04.2016 ein Konsultationstermin mit den involvierten Marktteilnehmern im Hause der Bundesnetzagentur statt. Den Marktbeteiligten wurde die Möglichkeit der Stellungnahme bis zum 15.04.2016 eingeräumt. Von dieser Möglichkeit machen der VIK und der VCI gerne Gebrauch.

Mögliche Auswirkungen des Festlegungsvorschlages

In der Konsultationsrunde vom 04.04.2016 wurde von der BNetzA vorgetragen, dass das vorgeschlagene Modell, bei dem die Kosten zwischen Entrys und Exits anhand der Kapazitätsbuchungen aufgeteilt werden, die niedrigsten Wälzungsbeträge aufweist. Aus Sicht von VIK und VCI kann dieser Benchmark nicht als Begründung dafür herangezogen werden, ob die Kostenverteilung sachgerecht und im Sinne der Ziele des EnWG ist.
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