18.12.2013
Pressemitteilung

Wettbewerbsfähigkeit auch bei großem Strombedarf muss erhalten werden, sonst geraten Arbeitsplätze in Gefahr - Unternehmensvielfalt und breite Wertschöpfungsketten sind Basis des deutschen Wohlstands

„Dem Ergebnis des nun eröffneten EU-Beihilfeverfahrens kommt eine außerordentliche Bedeutung für die Zukunft des Industriestandorts Deutschland zu. Ohne die Möglichkeit einer Teilentlastung der Unternehmen riskiert Deutschland eine Arbeitsplatzerosion, so Dr. Volker Schwich, Vorstandsvorsitzender des VIK, der Interessenvertretung großer industrieller und gewerblicher Energiekunden. „Die Härtefallregelungen sind gerechtfertigt und notwendig, um international faire Wettbewerbsbedingungen für die Industrie zu erhalten“, so Dr. Schwich weiter. Das Verfahrensergebnis ist weiterhin offen, die EU-Kommission selber räumt in ihrer Pressemitteilung zur Verfahrenseröffnung ein, „… Teilentlastungen von der Umlage zur Finanzierung erneuerbaren Stroms für stromintensive Nutzer [könnten] unter bestimmten Voraussetzungen gerechtfertigt sein…“. Im Laufe des Verfahrens werden nun die verschiedenen Gesichtspunkte erörtert, erst dann wird ein Urteil gesprochen. Im weiteren Verfahren ist es aus Sicht des VIK notwendig, dass die Bundesregierung die Teilentlastungsmöglichkeiten der darauf angewiesenen Unternehmen langfristig rechtssicher macht. Eine grundlegende Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) hat sie ja bereits bis Ostern in Aussicht gestellt. „Dies wird ein wichtiger Schritt sein für die Bewältigung der Energiewende unter Wahrung der Stärke des deutschen Wirtschaftsstandorts, der sich bisher auch dadurch ausgezeichnet hat, dass vollständige Wertschöpfungsketten – also von der energieintensiven Produktion von Grundstoffen bis hin zur Herstellung höchst innovativer Produkte für den Weltmarkt – auf Basis effektiver Technologien und auf dem Fundament einer diversifizierten Unternehmenslandschaft vorhanden sind. Dies gilt es zu erhalten“, so Schwich weiter.