1. Allgemeines
Der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. setzt sich für die Interessen der von ihm vertretenen Industrieunternehmen ein, die vielfach eigene Kraftwerke zur Energieversorgung ihrer Produktion betreiben.
Der vom Bundesumweltministerium (BMUB) am 17.08.2016 vorgelegte Referenten-entwurf zur Anpassung der Großfeuerungsanlagenverordnung (13. BImSchV) soll der Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen über die Herstellung von Zellstoff, Papier und Karton (PP) sowie über das Raffinieren von Mineralöl und Gas (REF) dienen. Einzelne Regelungen betreffen jedoch auch Feuerungsanlagen, die nicht in den zuvor genannten Bereichen eingesetzt werden. Diese verschärfenden Anforderungen, die nicht der Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen PP und REF dienen, lehnt der VIK ab.
- Keine allgemeine Pflicht zur kontinuierlichen Messung von Ammoniak oder Wasserstoff
- Keine Änderung der Methodik zur Bestimmung der Jahresmittelwerte