VIK-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zur Verordnung zur Umsetzung von unionsrechtlichen Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten für das Energiesteuer- und das Stromsteuergesetz sowie zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungs-verordnung (Entwurf vom 04.01.2016)
Vorbemerkung
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 4. Januar 2016 den Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung von unionsrechtlichen Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenz-pflichten für das Energiesteuer- und Stromsteuergesetz (EnSTransV) sowie zur Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung vorgelegt. Mit dem Referentenentwurf will die Bundesregierung zum einen ihrer Verpflichtung nach der Leitlinie für staatlichen Umweltschutz und Energiebeihilfen 2014-2020 (2014/C 200/01) der Europäischen Kommission nachkommen, wonach ab dem 1. Juli 2016 umfassende Informationen zur Gewährung von staatlichen Beihilfen auf einer Beihilfe-Website veröffentlicht werden müssen. Zum anderen sollen einzelne Vorschriften der Energie- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung punktuell angepasst werden, um den aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen und Rechtsklarheit zu schaffen. VIK begrüßt insbesondere den Ansatz des Gesetzgebers, durch die Anpassung von Energiesteuer- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung mehr Rechtsklarheit und eine einheitliche Anwendung zu gewährleisten. VIK unterstützt zudem das Anliegen des Gesetzgebers, den Administrationsaufwand für die Wirtschaft gering zu halten.
Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Inhalte und Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.