08.07.2022
Stellungnahme

Position des VIK zur drohenden Gasmangellage und dessen aktuellen Forderungen

Hintergrund Industrie und industrieller Mittelstand beobachten die Entwicklung der Gasversorgung seit Kriegsbeginn sehr aufmerksam und bemühen sich, Vorbereitungen zu treffen. Der VIK hat sich bereits wiederholt zu einer drohenden Gasmangellage positioniert und äußert vor dem aktuellen Hintergrund folgende Vorschläge und Forderungen:   Forderungen des VIK:
  1. Die Bundesnetzagentur (BNetzA)
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat zur Vorbereitung in den letzten Wochen umfangreiche Daten bei zahlreichen Unternehmen angefordert, die Rede ist von ca. 2.500. Nun obliegt es der BNetzA, diese Daten unverzüglich auszuwerten zur Grundlage eines Managementplans für eine Gasmangellage. Die Zeit drängt, eine Auswertung bis Herbst 2022 ist dem Ernst der Lage nicht angemessen. Anzuraten ist ferner eine transparente und proaktive Kommunikation über den Fortgang, Trends, Zwischenergebnisse, wesentliche Erkenntnisse. Das kann Unternehmen helfen, sich auf eine kommende Gasmangellage rechtzeitig einzustellen und Vorbereitungen zu treffen.  
  1. Auktionsmodell für verfügbare Gasmengen
Marktliche Mechanismen dürften am ehesten in der Lage sein, verfügbare Gasmengen effektiv und effizient zu verteilen. Der VIK spricht sich für ein Auktionsmodell für knappe Gasmengen in Anlehnung an die Gasbörse aus, um diese zu verteilen. Hier sind seitens der Bundesregierung mehrfach allgemeine Ankündigungen gemacht worden, die jetzt so schnell wie möglich kommuniziert und im Dialog mit der Industrie überprüft und ggf. weiter entwickelt werden müssen.  
  1. Ratierliche Kürzungen der Gasversorgung
Ratierliche und pauschale Kürzungen der Gasversorgung („Rasenmäherprinzip“) sind als Reaktion zu vermeiden. Sie nehmen keine Rücksicht auf unterschiedliche Anlagenspezifika und technische Notwendigkeiten. Systemrelevanz von Produkten, Lastgrenzen, Mindestlasten, An- und Abfahrzeiten, Flexibilitäten können im Falle pauschaler bzw. ratierlicher Kürzungen nicht mehr berücksichtigt werden. Zudem kann ihre Wirkung auf verschiedene Wertschöpfungs- und Lieferketten vorab nicht sicher abgeschätzt werden. Unkalkulierbare negative Auswirkungen wären die Folge. Über effizientere Methoden muss dringend offen gesprochen werden (s. Nr. 2), die Industrie sollte hier einbezogen werden.  
  1. Kurzfristige Einschränkungen der Gasversorgung
Unbedingt zu vermeiden sind sehr kurzfristige Einschränkungen der Gasversorgung auf Ebene einzelner Anschlusspunkte. Die Betriebe müssen auf jeden Fall die Möglichkeit erhalten, sich auf einen Lieferrückgang beim Gas einzustellen. Außerdem sind Informationen über die mittelfristige Versorgungssituation nötig, um eine gewisse Planbarkeit und damit Wertschöpfungsketten möglichst zu erhalten. Außerdem sollten wochen- statt tageweise Kürzungen angestrebt werden, wenn nötig, damit zumindest noch an einigen Tagen mit vollem Erdgaseinsatz produziert werden kann und die Lieferketten darauf (am besten europäisch) abstimmbar sind.  
  1. Flexible Verwendung von Gaskapazitäten
Bei Eintritt der Gasmangellage ist es sehr wichtig, den betroffenen Unternehmen ein Zeitfenster einzuräumen, um Reaktionszeit zu gewinnen für ein z. B. geordnetes Herunterfahren von Anlagen. Das bedeutet auch, notfalls bereits vor dem 1. November 2022 auf das bereits in den Speichern vorhandene Gas vorübergehend zurückzugreifen. Erdgas-Fehlmengen könnten zunächst aus den Speichern bedient werden, um sie anschließend nach einem definierten Zeitraum über geordnete Auktionen wieder für die Einspeicherung zurückzugewinnen. Damit entfällt die Kurzfristigkeit für die Unternehmen und der Regulierer muss keine Entscheidungen über Abschaltungen treffen. Die Kosten für die verstärkte Einspeicherung werden auf alle Netzkunden umgelegt, daher sollten nicht nur die privilegierten Kunden von den Speichern profitieren. In der Gasmangellage muss den Unternehmen ermöglicht werden, dass sie mit den ggf. verbleibenden Mengen untereinander handeln. Es muss ferner ermöglicht werden, dass verschiedene Produktionsstandorte notfalls nacheinander laufen können, um Wertschöpfungsketten nicht vollends zum Erliegen zu bringen. Hilfreich dürfte hier eine differenzierte Betrachtung mit Blick auf die Situation hinter den Knotenpunkten des Gasnetzes sein.  
  1. Energiesicherungsgesetz § 24
Hoch problematisch ist, dass bestehende rechtliche Regelungen einem effektiven Umgang mit einer Gasmangellage entgegenstehen. Sie müssen kurzfristig angepasst werden. Es handelt sich dabei ganz besonders um den § 24 des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG). Die Absicht, die Gasimporteure und -lieferanten zu schützen, unterstützt der VIK. Aber die Industrie kann nur bis zu einem bestimmten Punkt weitere Erhöhungen der ohnehin schon hohen Gaspreise tragen. Vielen Unternehmen droht früher oder später die Produktionsreduzierung oder gar die komplette Produktionseinstellung. Dies hätte fatale Folgen für die deutsche und europäische Wirtschaft. Die Preissicherungen sind relevant für die Absicherung der Lieferverpflichtungen der Industrie gegenüber ihren Kunden.  Es muss daher eine Regelung für die Industrie getroffen werden, um die preislichen Belastungen für Industriebetriebe so niedrig wie möglich zu halten. Gerade in Phasen einer Unterbrechung würde eine unkontrollierte Preisspirale das Problem weiter verschärfen.  
  1. Strom-Netzentgeltverordnung § 19
Der VIK hält es außerdem für dringend nötig, eine Ausnahme für §19 StromNEV zu den individuellen Netzentgelten aufzunehmen, die im Falle einer Beschränkung der Gasliefermengen für einen Standort die Anforderung der jährlichen Betriebsstunden in Höhe von 7.000 Betriebsstunden aussetzt. Im Falle einer Gasmangellage oder einer Einschränkung des Betriebs von Gaskraftwerken, könnte es zu betrieblichen Produktionseinschränkungen kommen, die außerhalb des Handlungsspielraums der Unternehmen wären. Die Erfüllung der 7000 Std. Regelung wäre für betroffene Unternehmen in dieser einmaligen Situation unmöglich. Die Folge wären erhebliche finanzielle Mehrbelastungen.  
  1. Weitere rechtliche Regelungen
Eine zu erwartende stärkere Kohleverstromung und der damit einhergehende erhöhte Ausstoß von Klimagasen führt zu Konflikten mit den Klimazielen. Es sollte hinterfragt werden, dass nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) der Kohleausstieg unverändert vorangeht, ganz aktuell läuft eine Ausschreibung über 700 MW installierter Kraftwerksleistung. Das sendet in der Krise die falschen Signale, hier ist ein Moratorium angezeigt. Auch das Auslaufen der Verordnung über Abschaltbare Lasten (AbLaV) am 30. Juni 2022 passt nach unserer Ansicht nicht in die gegenwärtige Krise. Gerade in Zeiten ungewisser Versorgungssicherheit sind Flexibilitäten für die Netzstabilisierung umso wertvoller.
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Alexander Ranft
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Alexander Ranft

Fachbereichsleiter Politik und Kommunikation / Pressesprecher