Der VIK begrüßt, dass die Bundesregierung die Regelungen des Herkunftsnachweisregistergesetzes (HkNRG), welches am 14.01.2023 in Kraft getreten ist und derzeit im Zuge des 2. Gesetzes zur Änderung des EnWG novelliert wird, mit dem vorliegenden Entwurf einer Verordnung über Herkunftsnachweisregister für gasförmige Energieträger, Wärme und Kälte (HkNRV) weiter konkretisiert.
Die Einrichtung eines Herkunftsnachweisregisters (HkNR) für gasförmige Energieträger ist ein wichtiger Bestandteil des Wasserstoffhochlaufs. Sie sollte daher im Sinne der Planungssicherheit schnellstmöglich umgesetzt werden.
Die zweite, deutlich überarbeitete Fassung des Referentenentwurfs der HkNRV wird im Folgenden kommentiert. Insbesondere sind Klarstellungen hinsichtlich der Ausstellung von HKN bei der stofflichen Nutzung von Gasen sowie bei Zwischenprodukten und Wasserstoffderivaten nötig.
Gern nehmen wir die Gelegenheit wahr, einzelne Punkte des Entwurfs zu kommentieren.
Stv. Fachbereichsleiter Energiewirtschaft und Regulierung / Geschäftsführer Energieberatung GmbH