16.07.2026
Pressemitteilung

BEHG-Novelle: VIK fordert Nachbesserungen zur Stabilisierung der CO₂-Kosten

Berlin, 16. Juli 2026 – Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) sieht beim Referentenentwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) noch erheblichen Anpassungsbedarf. Aus Sicht des Verbandes reichen die vorgesehenen Regelungen beim sogenannten nationalen Emissionshandel nicht aus, um die von der Bundesregierung zugesagte Stabilisierung der CO₂-Bepreisung auf dem Niveau des Jahres 2026 tatsächlich sicherzustellen.

Nach Einschätzung des VIK wird die geplante Verringerung der verfügbaren Zertifikatsmenge im Jahr 2027 zu einer weiteren Verknappung des Angebots führen. Viele Unternehmen dürften deshalb gezwungen sein, zusätzliche Zertifikate zu höheren Preisen nachzukaufen. Dadurch steigen die tatsächlichen Belastungen trotz des politischen Ziels einer Preisstabilisierung.

„Die Bundesregierung will die CO₂-Belastung richtigerweise im nationalen Emissionshandel auch 2027 auf dem Niveau von 2026 stabilisieren. Der vorliegende Entwurf stellt jedoch noch nicht sicher, dass dieses wichtige Ziel auch erreicht wird“, erklärt VIK-Hauptgeschäftsführer Christian Seyfert.

Zugleich fordert der Verband eine Verbesserung der Kompensationsregelungen. Die derzeit vorgesehene Ausgestaltung gleiche die tatsächlichen Belastungen energieintensiver Unternehmen nur teilweise aus und benachteilige einzelne Unternehmen zusätzlich durch die vorgesehene Berechnung der Emissionsintensität.

„Wer die internationale Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie erhalten will, muss sicherstellen, dass zusätzliche nationale CO₂-Kosten wirksam kompensiert werden. Andernfalls drohen weitere Nachteile für den Industriestandort Deutschland. Dabei dürfen außerdem die Einnahmen des Emissionshandels für den Klima- und Transformationsfond nicht zweckentfremdet werden“, so Seyfert.

Darüber hinaus spricht sich der VIK dafür aus, die Auktionierung von Zertifikaten erst im November eines Berichtsjahres beginnen zu lassen. Unternehmen könnten ihren tatsächlichen Bedarf dann deutlich verlässlicher bestimmen und kostspielige Nachkäufe vermeiden. „Industrieunternehmen benötigen Planungssicherheit. Ein späterer Auktionsstart würde das wirtschaftliche Risiko reduzieren und den tatsächlichen Zertifikatebedarf wesentlich präziser abbilden“, betont Seyfert.

Der VIK appelliert an das Bundesumweltministerium, die vorgeschlagenen Anpassungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen. Nur so kann das Ziel erreicht werden, zusätzliche Belastungen für energieintensive Unternehmen zu vermeiden und die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland zu sichern.

Alexander Ranft
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Alexander Ranft

Fachbereichsleiter Politik und Kommunikation / Pressesprecher