17.07.2024
Stellungnahme

Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen

Allgmein

Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft begrüßt den vorliegenden Entwurf zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern. Die vorgelegten Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele und zur Umsetzung der internationalen Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris. Der Ausbau der Geothermie und der Wärmepumpentechnologie stellt eine wesentliche Komponente zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung dar und trägt maßgeblich zur Energiewende bei.

Zur o.g. Thematik nimmt der VIK wie folgt Stellung:

Der VIK sieht den Entwurf des Beschleunigungsgesetzes für Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeicher als durchweg positiv an, da er für die Anlagen und erforderlichen Bohrungen aus Artikel 1 § 2 Vereinfachungen, Klarstellungen und Beschleunigungsmöglichkeiten vorsieht. Insbesondere die Einführung digitaler Verfahrensabläufe, die Reduzierung bürokratischer Hürden sowie die klaren Fristen für behördliche Stellungnahmen sind Schritte in die richtige Richtung. Diese Maßnahmen werden nicht nur die Planungs- und Umsetzungssicherheit für Unternehmen erhöhen, sondern auch die Effizienz der Verwaltungsprozesse verbessern.

Im Detail

Der VIK unterstützt insbesondere folgende Punkte:

  • Elektronische Verfahren: Die Verpflichtung zur elektronischen Abwicklung von Genehmigungsverfahren gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2018/2001 wird begrüßt. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand und beschleunigt die Prozesse erheblich.
  • Klare Fristen: Die Einführung klarer Fristen für behördliche Stellungnahmen, wie in § 15 BBergG vorgeschlagen, ist ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Verfahren. Insbesondere die Annahme, dass keine Stellungnahme als Zustimmung gilt, wenn innerhalb eines Monats keine Rückmeldung erfolgt, trägt zur Verfahrensbeschleunigung bei.
  • Öffentliches Interesse: Die Einstufung von Projekten zur Nutzung von Geothermie und Wärmepumpen als Vorhaben von überragendem öffentlichen Interesse erleichtert die behördliche Entscheidungsfindung und beschleunigt die Genehmigungsverfahren.

Der VIK regt an, die folgenden Punkte in der weiteren Ausarbeitung des Gesetzes zu berücksichtigen:

  • Integration assoziierter Genehmigungsverfahren: Insbesondere bei der industriellen Nutzung von Geothermie sind häufig nicht nur die im GeoWG abgedeckten Anlagen zu errichten und zu betreiben. Oft sind parallel ebenfalls Änderungen bei bestehenden Anlagen notwendig, die beispielsweise dem BImSchG unterliegen. Da die Verbesserungen des GeoWG bisher nicht die Anlagen, die für die Nutzung der geothermischen Energie umgebaut werden müssen, einschließen, hängt die Gesamtgenehmigungsdauer bis zur Nutzung der Geothermie als klimaneutrale Energiequelle von deren Genehmigungszeiten ab. Sind diese Verfahren nicht beschleunigt, verpufft der Beschleunigungseffekt des GeoWG. Daher sollten mit dem beschleunigten Geothermieprojekt assoziierte Verfahren ebenfalls eine Beschleunigung z.B. über das GeoWG erfahren.
  • Berücksichtigung der notwendigen Infrastruktur: Sinnvoll wäre es, neben den eigentlichen Anlagen (also Wärmepumpen, Geothermie und Wärmespeicher) auch die dazu nötige Infrastruktur, wie z.B. Netzanschlüsse zu berücksichtigen.[1]
    • Die Inbetriebnahme der im Gesetzentwurf angesprochenen Wärmepumpen kann nur erfolgen, wenn diese an das Stromnetz angeschlossen werden können. Angesichts zunehmender Engpässe im Stromnetz und der Einstufung der Wärmepumpen als Vorhaben von überragendem öffentlichen Interesse, sollte nicht mehr allen Anschlusswünschen gleichberechtigt begegnet werden. Es sollte ermöglicht werden, Prioritäten für den Anschluss festzulegen, die sich am gesellschaftlichen Nutzen orientieren. Verzögerungen beim Netzanschluss, wie sie derzeit bei industriellen Großwärmepumpen auftreten, müssen unbedingt beschleunigt werden. Klare Vorgaben und Fristen für den Anschluss von industriellen Großprojekten sollten in das Beschleunigungsgesetz aufgenommen werden.
  • Harmonisierung der Verfahrensabläufe im Umwelt- und Genehmigungsrecht: Es zeigt sich auch in diesem grundsätzlich positiven Gesetzestext, dass es zwischen und innerhalb von Rechtsbereichen des Umwelt- und Genehmigungsrechts für ähnliche/identische Verfahren unterschiedliche Regelungen zum Verfahrensablauf gibt. So können z.B. manche Unterlagen, die elektronisch eingereicht wurden, in Papierform nachgefordert werden, andere nicht; auch können in manchen Fällen Genehmigungsfristen von Behörden umgangen werden, indem Nachforderungen gestellt werden. Diese Individualisierung macht die Bearbeitung von Verfahren für Behörden und Antragsteller höchst aufwändig. Zudem verzögert sie die Einführung von Verbesserungen, da bei jeder Anpassung eine Vielzahl von Gesetzen geändert werden muss. Die Anwendung eines einheitlichen, schlanken und modernen Verfahrensrechts auf alle Bereiche ist dringend notwendig und würde schnell in der Breite (nicht nur in einem Bereich wie hier bei der Geothermie) eine Beschleunigung erreichen.
  • Beschleunigung der Bearbeitungsdauern von Förderanträgen: Die aktuell hohen Bearbeitungsdauern für Förderanträge (z. B. beim BAFA) führen dazu, dass Industrie und Gewerbe ihre Bauprojekte oft auf eigenes finanzielles Risiko beginnen. Über den Zeitraum der Prüfung hinweg ist ungewiss, ob und in welcher Höhe mit Zuwendungen zu rechnen ist.
    • Die Wirtschaftlichkeit bspw. für Geothermie-Vorhaben wird unter Berücksichtigung von Fördergeldern berechnet und Investitionen ohne Förderungen lohnen sich aktuell nicht. Alternativ muss der Baustart hinausgezögert werden, bis der Zuwendungsbescheid des Fördermittelgebers eingegangen ist.
    • Die Prüfungen bzw. Entscheidungen müssen deutlich schneller erfolgen, damit Planungssicherheit gewährleistet wird und entsprechende Investitionen in Klimaschutz, Nachhaltigkeit und die Energiewende insgesamt getätigt werden können.
  • Netzanschlüsse für Wärmepumpen: Die Inbetriebnahme der im Gesetzentwurf angesprochenen Wärmepumpen kann nur erfolgen, wenn diese an das Stromnetz angeschlossen werden können. Angesichts zunehmender Engpässe im Stromnetz und der Einstufung der Wärmepumpen als Vorhaben von überragendem öffentlichen Interesse, sollte nicht mehr allen Anschlusswünschen gleichberechtigt begegnet werden. Es sollte ermöglicht werden, Prioritäten für den Anschluss festzulegen, die sich am gesellschaftlichen Nutzen orientieren. Verzögerungen beim Netzanschluss, wie sie derzeit bei industriellen Großwärmepumpen auftreten, müssen unbedingt beschleunigt werden. Klare Vorgaben und Fristen für den Anschluss von industriellen Großprojekten sollten in das Beschleunigungsgesetz aufgenommen werden.

Fazit

Der VIK unterstützt den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern in vollem Umfang. Die vorgesehenen Maßnahmen stellen einen wichtigen Schritt zur Erreichung der Klimaziele dar und verbessern die Rahmenbedingungen für den Ausbau erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung.

Wir sehen jedoch Potenzial für Optimierungen: Es sollten assoziierte Genehmigungsverfahren integriert, die notwendige Infrastruktur berücksichtigt und die Verfahrensabläufe im Umwelt- und Genehmigungsrecht harmonisiert werden. Die Bearbeitungsdauern von Förderanträgen müssen verkürzt werden, um Planungssicherheit zu gewährleisten und Investitionen zu erleichtern. Außerdem sollte die Priorisierung von Netzanschlüssen für Wärmepumpen basierend auf dem gesellschaftlichen Nutzen ermöglicht werden.

Wir danken für die Möglichkeit zur Stellungnahme und stehen für weiterführende Gespräche und Diskussionen zur Verfügung.

Downloaden
Anastasiia Woydte
Ansprechpartnerin

Anastasiia Woydte

Referentin für industrielle Transformation