31.01.2025
Pressemitteilung

Beschlüsse zum Energiewirtschaftsrecht waren überfällig und greifen in Teilen zu kurz.

Berlin, 31. Januar 2025 – Der VIK – Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft zeigt sich angesichts aktueller Beschlüsse des Bundestages zum Energiewirtschaftsrecht erleichtert. Insbesondere die sogenannte Solarspitzenkappung, die Anpassungen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) sowie die Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) sind aus Sicht der energieintensiven Unternehmen dringend notwendig. Kurz vor dem Ende dieser Legislaturperiode konnten noch wichtige Beschlüsse gefasst werden. Dennoch sieht der VIK in Teilen weiter Nachbesserungsbedarf.

Mit dem Beschluss der Spitzenkappung für Fotovoltaikanlagen werden erhebliche Risiken für die Stabilität des Stromnetzes durch unkontrollierte Einspeisung beseitigt, die bereits kurzfristig auftreten können. „Die Vermeidung von temporär extremen Erzeugungsüberschüssen ist essenziell, um eine sichere Netzsteuerung zu gewährleisten. Dieser Schritt war dringend notwendig und ist daher ausdrücklich zu begrüßen“, erklärt Christian Seyfert, Hauptgeschäftsführer des VIK.

Auch die KWKG-Novelle stellt einen Schritt in die richtige Richtung dar, wird aber langfristig nicht ausreichend sein. Es sind Anpassungen in der Förderstruktur erforderlich, um den flexiblen Einsatz industrieller KWK-Anlagen sicherzustellen und eine ausreichende Planungs- und Investitionssicherheit für die Unternehmen zu gewährleisten. Seyfert: „Die vorliegende Novelle ist ein überfälliger Schritt hin zu zumindest etwas mehr Planbarkeit für industrielle Betreiber von KWK-Anlagen. Die aktuell angesetzte Verlängerung reicht jedoch bei Weitem nicht aus. Eine Verlängerung des KWKG bis 2035 sowie ein Einfrieren der förderfähigen Volllaststunden auf dem Stand von 2024 würde die dringend benötigte Zukunftsperspektive ermöglichen“

Ebenso notwendig ist die schnelle Verabschiedung und Umsetzung des novellierten Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG), um die Planungssicherheit für die betroffenen Unternehmen zu gewährleisten. Dennoch gibt es aus Sicht der energieintensiven Industrie Kritikpunkte. Die bürokratischen Hürden werden größer, statt kleiner. Außerdem fehlen im novellierten TEHG die Mechanismen der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten und eine wirksame Carbon-Leakage-Kompensation, wie sie im europäischen Emissionshandel (EU-ETS) besteht. Diese Weichenstellungen schwächten die Wettbewerbsfähigkeit.

„Die geplante einjährige Handelsphase im Jahr 2026 im nationalen Emissionshandel vor dessen Überführung in das kommende europäische System bedeutet eine erhebliche und vollkommen unnötige bürokratische Belastung. Ein klarer Preispfad mit einem festen Preis im Jahr 2026 wäre hier die weitaus sinnvollere Lösung gewesen. Zudem stehen Unternehmen ohne einen geeigneten Carbon-Leakage-Schutz im globalen Wettbewerb vor erheblichen Herausforderungen“, stellt Christian Seyfert klar.

Neben den positiven Fortschritten bleiben weitere drängende Themen ungelöst, darunter das Kraftwerksicherungsgesetz zur mittel- und langfristigen Gewährleistung von Versorgungssicherheit mit Strom, dringend notwendige Entlastungen bei den Netzentgelten oder der Einstieg in die Abscheidung, Transport und Speicherung von bei Verbrennungsprozessen freigesetztem Kohlenstoff (CCU/S). Neben einer spürbaren Senkung der Energiekosten, vor allem beim Strom, muss die nächste Bundesregierung sich unverzüglich den drängenden Themen im Energie- und Industriesektor annehmen.

Alexander Ranft
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Alexander Ranft

Fachbereichsleiter Politik und Kommunikation / Pressesprecher