03.12.2015
Pressemitteilung
Bundestag beschließt KWKG-Novelle – mit Ausbau der Förderung für die öffentliche KWK und Einschränkungen für die Industrie
Die in dieser Woche getroffene Einigung über eine KWKG-Novelle, die heute im Bundestagsplenum verabschiedet werden soll, verändert das System der KWK-Förderung in Deutschland. Anders als jetzt sollen in Zukunft vor allem öffentliche KWK-Anlagen gefördert werden. Die industrielle KWK bleibt weitestgehend außen vor. Der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft kritisiert diese Umstellung, da sie die großen Potenziale zur CO2-Einsparung in der Industrie außer Acht lässt.
„Mit dem Kompromiss wird die im Regierungsentwurf bereits angelegte Ungleichbehandlung zwischen öffentlicher und industrieller KWK zementiert“, kommentiert Barbara Minderjahn, Geschäftsführerin des VIK. „Die effiziente KWK-Technologie spart in der Industrie bereits heute über 18 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr ein. Da insbesondere der Wärmebedarf der Unternehmen auch in Zukunft realistisch betrachtet nicht über erneuerbare Energien gedeckt werden kann, bieten sich hier große Potenziale für die Erreichung unserer Klimaziele. Diese wurden mit der Novellierung des KWK weitgehend ignoriert.“
Die Bundestagsübereinkunft sieht im Vergleich zu dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf zwar Verbesserungen für die Industrie vor. So soll es nun eine Förderung für KWK-Strom geben, der an Letztverbraucher in einer Kundenanlage oder in einem geschlossenen Verteilernetz geliefert wird, soweit für diesen Strom die volle EEG-Umlage entrichtet wird. Außerdem ist für die Möglichkeit einer Förderung eine längere Frist für die Inbetriebnahme von Anlagen vereinbart worden, um den langen Planungsprozessen der Unternehmen entgegen zu kommen. Die entscheidenden Fragen zur Zukunft der KWK-Eigenversorgung werden jedoch in der KWK-Novelle nicht beantwortet und auf mögliche nachgelagerte Verordnungen verschoben.
„Die von den Abgeordneten ausgehandelten Veränderungen des Entwurfs stellen – insbesondere für Industrieparkbetreiber – einen Schritt in die richtige Richtung dar“, sagt Barbara Minderjahn, „die Eigenstromversorgung bleibt aber weiterhin außen vor. Darüber hinaus weiß niemand, ob von den vorgesehenen Verordnungsermächtigungen für industrielle KWK-Anlagen überhaupt Gebrauch gemacht wird. Die Stagnation beim Ausbau der umweltschonenden KWK-Eigenversorgung in der Industrie wird unter diesen Vorzeichen nicht aufgelöst werden.“
Darüber hinaus wird der Bedeutung von KWK-Anlagen für die effiziente Standortversorgung der deutschen Industrie zu wenig Rechnung getragen. Umso wichtiger wird für die betroffenen Unternehmen daher nun die Entscheidung der Frage um eine drohende EEG-Umlage für Bestandsanlagen der Eigenstromerzeugung. Gerade laufen zwischen Bundesregierung und Europäischer Kommission Verhandlungen zur Evaluierung der bisherigen Bestandsschutzregelung, die nur bis 2017 gilt. „Die Industrie schaut sehr wachsam auf diese Verhandlungen“, so Minderjahn abschließend. „Hier geht es nicht mehr nur um mögliche CO2-Einsparpotenziale, die EEG-Umlage würde für zahlreiche Anlagen eine existenzbedrohende Belastung darstellen. Wir hoffen daher, dass es der Bundesregierung hier gelingt, wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen und so der umweltschonenden KWK-Eigenerzeugung in Deutschland keinen weiteren Riegel vorzuschieben.“