07.05.2014
Pressemitteilung

Deutsche EEG-Regelungen für Industrie schärfer als EU-Vorgaben

EEG-Entlastungen für deutsche Unternehmen mit einem hohen Strombedarf wird es auch in Zukunft geben. Sie sind vereinbar mit dem EU-Beihilferecht und werden so auch Teil des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Das zeigt ein Gesetzentwurf, der jetzt in die politische Endabstimmung geht. Damit ist nun klar: die Verringerung der EEG-Zusatzbelastungen für besonders energiekostensensible Unternehmen war und ist keine unzulässige Industrieförderung. Die Begrenzung der EEG-Zusatzbelastungen ist vielmehr ein richtiges und wichtiges Instrument zur Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen und zum Erhalt der dortigen Arbeitsplätze, so auch die Einschätzung des VIK, der Interessenvertretung großer industrieller und gewerblicher Energiekunden. „Die jetzt getroffene Entscheidung zeigt: eine verminderte EEG-Umlage ist alles andere als ein Geschenk an die Unternehmen," so Dr. Annette Loske, VIK-Hauptgeschäftsführerin. Es wird in Zukunft für die Unternehmen sogar noch deutlich härter werden, im Wettbewerb zu bestehen, so die VIK-Einschätzung, denn die Bundesregierung schöpft die von der EU vorgegebenen Beihilfemöglichkeiten nicht komplett aus. Viele Unternehmen in Deutschland werden durch die Neuregelungen mit höheren EEG-Kosten belastet, während ihre Konkurrenten im europäischen Ausland gleichzeitig mit höheren Entlastungen rechnen dürfen. Insgesamt aber bietet die nun gefundene, mit der EU-abgestimmte Lösung für viele Unternehmen eine Perspektive, mit der sie weiterarbeiten und produzieren können. "Ein Weg ist geebnet, auf dem Gesellschaft und Industrie weiter am gemeinsamen Projekt Energiewende arbeiten können," so Barbara Minderjahn, Mitglied der Geschäftsführung des VIK.