Energieintensive Unternehmen sollen auch während und nach der Energiewende einen festen Platz in der deutschen Wirtschaft haben, so das derzeit immer wieder betonte Bekenntnis der Politiker aus nahezu allen Parteien. Zeitgleich aber werden energiepolitische Baustellen eröffnet bzw. offen gehalten, die zu einer unnötigen Belastung gerade für diese Unternehmen führen. Der VIK, die Interessenvertretung der energieintensiven Unternehmen, stellt die klare Frage, warum diese Baustellen nicht wirkungsvoll aus dem Weg geräumt werden sollen. Dabei handelt es sich um Folgendes:
- Objektnetze – Standortbetreiber von Industrieparks, die i.d.R. nur sehr wenige industrielle Energiekunden versorgen, sollen einem komplexen – und damit auch teuren – Regulierungssystem unterliegen. Regulierung ist für Netzbetreiber eingeführt worden, um für die Kunden einen Schutz vor Lieferbedingungen und Kosten eines Monopolisten zu schaffen. Jetzt aber wird es quasi zum Selbstzweck, wenn es auch auf diese komplexen Beziehungsgeflechte in Industrieparks ausgeweitet werden soll. Industrielle Versorgungskonzepte, in deren Zentrum häufig eine effiziente Energieerzeugung mittels Kraft-Wärme-Kopplung steht, werden so in Frage gestellt. Der VIK appelliert an die Politiker, bei diesem Thema statt Bürokratieaufbau wirksame Industriepolitik die Leitlinie sein zu lassen und auf eine Verschärfung der Vorgaben so weit wie möglich zu verzichten!
- Wegfall des Eigenstromprivilegs –Unternehmenstöchtern, die aus einem Kraftwerk der Mutter mit Strom versorgt werden oder für direkte Stromverbrauchsstellen des Unternehmens, droht eine neue EEG-Belastung, wenn die Versorgung auch über ein Stromnetz der allgemeinen Versorgung führt. Industrielle Stromversorgungskonzepte haben sich vielfach so entwickelt, dass dem Preisdiktat der großen Versorger durch eine Eigenerzeugung entgangen werden konnte - zum Nutzen der Umwelt/des Klimas in hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Diese Konstellationen waren bisher zudem von der EEG-Umlage befreit. Jetzt droht ein sprunghafter Strompreisanstieg in Form der Einführung der EEG-Umlage auch für diese Fälle. Investitionen der Vergangenheit werden dadurch in Frage gestellt. Hier könnte durch einen Verzicht auf die entsprechende EEG-Änderung leicht Abhilfe geschaffen werden und Bestandsschutz gewahrt werden.
- Rückwirkende EEG-Belastung bis 2004 – Eine Reihe von energieintensiven Unternehmen in Industrieparks sind derzeit mit Forderungen der Übertragungsnetzbetreiber konfrontiert, die bis ins Jahr 2004 rückwirkend EEG-Zahlungen von Unternehmen einfordern wollen, obwohl diese Unternehmen damals im guten Glauben auf der Basis von gerichtlichen Entscheidungen EEG-befreit waren. Die Bundesnetzagentur deckt diese Aktivitäten. Eine einfache Klarstellung der Politik könnte wirksam verhindern, dass erst durch lange und unerwünschte gerichtliche Auseinandersetzungen mit hohen Kostenrisiken für die Unternehmen die Forderungen vom Tisch gebracht werden können.
Die erfolgreichen Aktivitäten der Industrie hat Deutschland besonders schnell und gut aus der Krise geführt. Insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten teuren Energiewende sollte von der Politik alles getan werden, was den breit aufgestellten Industriestandort zu erhalten hilft. Wo immer sich Energiepreis senkende Möglichkeiten für die Unternehmen ergeben, sollten diese von der Politik genutzt werden. „Das Abenteuer „Energiewende“ ist auch ohne diese unnötigen Belastungen der Unternehmen schon riskant genug“, so Dr. Annette Loske, Hauptgeschäftsführerin des VIK. „Lippenbekenntnisse zum Industriestandort Deutschland haben wir genug gehört – jetzt wollen und müssen wir Taten sehen!“