„Ob das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verfassungskonform ist, muss jetzt das Gericht entscheiden. Solange das EEG allerdings gilt, ist die darin enthaltene Besondere Ausgleichsregelung zur EEG-Belastungsbegrenzung für das Überleben zahlreicher besonders energieintensiver Grundstoffproduktionen am Standort Deutschland unverzichtbar“, so Dr. Annette Loske, Hauptgeschäftsführerin des VIK, der Interessenvertretung energieintensiver Unternehmen. „Ohne diese Begrenzung der EEG-Zusatzbelastungen würden zahlreiche Unternehmen in Deutschland von einem auf den anderen Tag vom Markt gefegt, die vollen Zusatzbelastungen würden in vielen Fällen ihre Jahresgewinne übersteigen, an ihre Stelle würden Produktimporte und Arbeitsplatzverluste hier zu Lande treten“, so Dr. Loske weiter.
Beispiele zur Kostenbelastung durch das EEG 2012:
- Haushaltskunde (Strombedarf von 3.500 kWh/Jahr): EEG-Belastung 125 Euro/Jahr
- Mittelständisches Papierunternehmen (Strombedarf 250 Mio. kWh/Jahr): EEG-Belastung mit Besonderer Ausgleichsregelung 175.000 Euro/Jahr – ohne Besondere Ausgleichsregelung wären es fast 9 Mio. Euro/Jahr
- Energieintensive Grundstoffproduktion (Strombedarf 1.250 Mio. kWh/Jahr): EEG-Belastung mit Besonderer Ausgleichsregelung 675.000 Euro/Jahr – ohne Besondere Ausgleichsregelung wären es fast 45 Mio. Euro/Jahr
Die Zahlen verdeutlichen, von welch existenzieller Bedeutung die bestehende Regelung im EEG für die wenigen davon erfassten Unternehmen ist. Gerade einmal 730 von über 100.000 in Deutschland existierenden Industrieunternehmen können diese nutzen.
Es ist sehr bedauerlich, dass nicht für alle Stromkunden eine Entlastung von den Kosten der Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien möglich ist und weiterhin einige Unternehmen, die die Kriterien für die Entlastung knapp verfehlen, nicht entlastet werden. Daher müssen alle Potenziale zur Steigerung der Fördereffizienz gehoben und Mitnahmeeffekte abgebaut werden. Für die besonders energieintensiven Unternehmen und den Erhalt der am Industriestandort Deutschland vorhandenen breiten Wertschöpfungskette mit ihren vielen Arbeitsplätzen, die die Säule unseres erfolgreichen Wirtschaftens sind, ist allerdings ein EEG mit Besonderer Ausgleichsregelung unabdingbar.