23.05.2012
Pressemitteilung

EU-Kommission genehmigt Teilkompensation der Wettbewerbsverzerrung durch den Emissionshandel

Endlich ist der Weg frei gegeben, um einen CO2-Kompensationsmechanismus in Deutschland einzuführen. Startsignal war der gestrige Erlass der Beihilfeleitlinien durch die EU-Kommission für den Ausgleich CO2-Kosten bedingter Wettbewerbsnachteile verschiedener Branchen. Dabei geht es darum, entscheidende Zusatzkosten der deutschen Industrie, die deren internationale Wettbewerber nicht haben, zu reduzieren. So können diese Unternehmen in Deutschland und Europa auch bei anspruchsvollen Klimaschutzzielen weiter produzieren. „Die EU-Kommission hat das Tor für diesen Weg allerdings leider nur mit halber Kraft aufgestoßen. Sie verbietet z.B. eine volle Kompensation. Das klimaschutzbedingte Wettbewerbsgefälle zu den Ländern außerhalb der EU kann so nicht wirksam aufgelöst werden. Es bleiben erhebliche Nachteile für die wichtigen Stützen nicht nur der deutschen Wirtschaft, sondern auch der europäischen erhalten. Wichtig ist nun schnelles in Kraft setzen der Kompensationsmöglichkeiten in möglichst allen Mitgliedstaaten, damit wenigstens Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU rasch minimiert werden“, so Dr. Annette Loske, Hauptgeschäftsführerin des VIK, der Interessenvertretung industrieller und gewerblicher Energiekunden in Deutschland. Aus Sicht des VIK liegen bei diesen überfälligen EU-Beihilfeleitlinien „Licht und Schatten“ nah beieinander. So sei es gut, dass die Kompensation endlich beginnen könne, dass kein Mindestzertifikatepreis1) vorgesehen ist und die Liste der Begünstigten noch einmal erweitert wurde. Besonders bedauerlich sind aber neben dem Verbot einer vollen Kompensation auch die weiterhin bestehende Unklarheit zu der Höhe der Benchmarks2). Diese fehlen weiterhin, obwohl der Auftrag an die Kommission dazu seit Ende 2008 vorliegt. Und auch Unternehmen, für die es keinen solchen Benchmark geben wird, bleiben im Unklaren zur Höhe der zu erwartenden Zahlungen. Sie kennen noch nicht den vorgesehenen Kürzungsfaktor3) gegenüber einem historischen Wert. Planungssicherheit sieht anders aus! Ärgerlich ist auch, dass die Kompensation sich an einem historischen Produktionsniveau4) orientieren wird. Die Dynamik unseres globalen Wirtschaftsgeschehens wird damit einfach ignoriert und eine über Jahrzehnte statische Situation angenommen. Unter- oder Überkompensationen sind dadurch schon heute völlig unnötigerweise vorprogrammiert. VIK begrüßt ganz ausdrücklich, dass sich die Bundesregierung immer sehr stark für dieses Instrument eingesetzt und entscheidend dazu beigetragen hat, dass es nun diese lichten Seiten der Regelungen gibt. „Es ist ganz wichtig, sich zu vergegenwärtigen, dass es hier nicht um Subventionen geht! Der Emissionshandel ist ein Instrument, das nur für Teile der Emittenten eingerichtet wurde, von diesen aber große Anstrengungen einfordert. Die Kompensation bringt nun Erleichterungen für die Geforderten, sofern sie dadurch in ihrer Wettbewerbsfähigkeit durch diese Sonderlasten gefährdet sind“, so Dr. Annette Loske.
1) Es gab verschiedene Überlegungen, Kompensationszahlungen erst ab einem Mindest-CO2-Zertifikatspreis zu genehmigen. So hätten die Unternehmen bei einem Unterschreiten dieses Mindestpreises nicht entlastet werden können. 2) Dieser Parameter legt Effizienzstandards fest, die von den Unternehmen erreicht werden müssen, um Kompensationen erhalten zu können. 3) Der Kürzungsfaktor gibt an, welche Abschläge bei den festgelegten Kompensationen zu berücksichtigen sind. 4) Die Kompensationszahlungen basieren auf CO2-Emissionen eines festgelegen historischen Produktionsniveaus der Unternehmen, relevant sind die Emissionen der Jahre 2005-2011.