24.01.2014
Pressemitteilung

Gemeinsame Pressemitteilung der Verbände B.KWK - VIK - VfW

Pläne der Bundesregierung bedrohen Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
  • Die geplante Belastung der Eigenstromerzeugung durch die EEG-Umlage macht den gesetzlich geforderten Ausbau der KWK unrealistisch
  • Bundesregierung folgt nicht ihren eigenen Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag, die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen zu erhalten
  • Das Vorhaben bedroht die Energiewende, führt zu erhöhtem Einsatz von CO2 intensiven Erzeugungsarten und gefährdet so die Klimaziele
Der vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Eckpunkteplan zur Reform des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) gefährdet nach einer ersten Verbändeanalyse von B.KWK, VIK und VfW die von der Bundesregierung formulierten Ziele zum Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Die geplante Belastung der Eigenerzeuger von hocheffizienten KWK-Strom mit der EEG-Umlage fördert keine nachhaltige und umweltfreundliche Energieerzeugung, sondern erreicht das Gegenteil: Die dezentrale KWK in der kommunalen Versorgung vor Ort, im Mittelstand, der Privat- und Wohnungswirtschaft sowie in der Industrie wird unrentabel. „Die Bundesregierung konterkariert mit diesen Vorhaben ihre eigenen Pläne und zieht der aktuell effizientesten und umweltfreundlichsten Technologie zur Energieerzeugung den Boden unter den Füssen weg“, sagt Berthold Müller-Urlaub, der Präsident des B.KWK. Die Konsequenz aus den Plänen der Bundesregierung wäre eine Zunahme der Stromversorgung aus CO2-intensiven Erzeugungsarten und eine Behinderung klimafreundlicher Zukunftstechnologien.“ Weiterhin führt Dr. Annette Loske, Hauptgeschäftsführerin vom VIK aus: „Insbesondere führt die gekoppelte Erzeugung von Strom und Wärme gegenüber anderen Kraftwerksanlagen zu einer hocheffizienten Nutzung der eingesetzten Primärenergie und einer damit verbundenen CO2-Einsparung. Es muss sichergestellt werden, dass Investitionen in solche innovativen Technologien nicht durch zusätzliche finanzielle Auflagen belastet werden.“ Laut dem von der Bundesregierung am Mittwoch in Meseberg beschlossenen Eckpunktepapier zur EEG-Reform sollen bei einer Eigenstromerzeugung in Neuanlagen 90 Prozent der Umlage gezahlt werden. Anlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 10 kW sollen für eine jährliche Stromerzeugung von bis zu 10 MWh keine EEG-Umlage zahlen. Diese Freistellung ist für B.KWK-Präsident Müller-Urlaub jedoch „Augenwischerei“: „Moderne KWK-Anlagen kleiner Leistungsklassen haben schon nach wenigen Wochen mehr als 10 MWh produziert und werden dann sehr schnell belastet, was sie unrentabel macht.“ Die Verbände rechnen als Konsequenz aus den Plänen der Bundesregierung mit einer Zunahme der Stromversorgung aus CO2-intensiven Erzeugungsarten und einer Abnahme klimafreundlicher Zukunftstechnologien. Die Zielsetzung des EEG, die deutsche Energieversorgung langfristig auf erneuerbare Energien auszurichten, rückt in weite Ferne. Besonders der für das Gelingen der Energiewende so wichtige Ausbaupfad für die KWK wird durch die Belastung der Eigenerzeugung verlassen. Das EEG würde die gesetzliche Vorgabe des KWK-Gesetzes massiv blockieren. Die Bundesregierung verbaut sich damit die Möglichkeit, moderne Technologien wie das smart grid schnell und effizient nach vorne zu bringen. Zudem geben die Verbände B.KWK, VIK und VfW zu bedenken, dass die Pläne der Bundesregierung massiv mit der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (2012/27/EU) kollidieren, die eine Förderung von Energieeffizienz-Maßnahmen, die Reduktion der Emissionen von Klimagasen sowie die Potenzialabschätzung zur Nutzung von KWK vorsehen. Die Pläne würden Energieeffizienz-Maßnahmen wie die hocheffiziente KWK abwürgen. Statt Investitionen in CO2-Vermeidung anzukurbeln, bewirken die Pläne den Rückgriff auf veraltete Kraftwerkstypen. Damit drohen Deutschland weitere Verfahren auf EU-Ebene, denn die Umsetzung der Energie-Effizienz-Richtlinie in nationales Recht wäre behindert. Die Regierungspläne würden einen in Deutschland einmaligen Fördermittelkreislauf einführen: KWK-Anlagen erhalten im Durchschnitt einen Zuschlag von 2,4 ct/kWh aus dem KWKG und müssen gleichzeitig rund das Doppelte nach EEG abführen. Ein bürokratisches Monster ohne jeglichen volkswirtschaftlichen Nutzen! Das ursprüngliche Versprechen der Bundesregierung, die Wirtschaftlichkeit von KWK Anlagen zu wahren, wird durch die vorliegenden „Reform“-Vorschläge konterkariert. Birgit Arnold, geschäftsführende Vizepräsidentin des VfW, betont abschließend: „Seit Jahren erleben wir, dass KWK-Projekte von Contractoren überhaupt nicht mehr realisiert werden, weil die EEG-Umlage sie unwirtschaftlich macht. Die Lösung ist nicht die Erstreckung dieser Behinderungen auf die Eigenerzeugung, sondern die Entlastung aller hocheffizienten KWK-Projekte und die Belastung klimaschädlicher Stromversorgung.“ B.KWK, VIK und VfW fordern daher:
  • Klares Bekenntnis zum Festhalten am gesetzlichen Ausbauziel für die hocheffiziente KWK.
  • Keine Belastung mit EEG-Umlagen für hocheffiziente KWK, unabhängig davon, wer die Anlage betreibt.
Verbaendepressemitteilung_24012014.pdf (341,9 kB)