Die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 31. Mai 2023 einen Festlegungsentwurf für eine wirksame Verfahrensregulierung für die marktliche Beschaffung eines Systemdienstleistungsprodukts im Echtzeitbereich aus abschaltbaren Lasten (SEAL) nach § 11 (2) S. 4 ARegV i.V.m. § 13 (6) EnWG vorgelegt und zur Konsultation gestellt. Diesem liegt eine Absichtserklärung für den Abschluss einer freiwilligen Selbstverpflichtung (FSV) durch die Übertragungsnetzbetreiber zugrunde. Die Verbände VCI, VIK und BDI bedanken sich für die Möglichkeit der Kommentierung und nehmen im Folgenden zu dem Festlegungsentwurf und zum FSV SEAL Stellung.
Grundsätzlich wird die Einführung eines Nachfolgeproduktes für abschaltbare Lasten begrüßt. Nachdem die „Verordnung zu abschaltbaren Lasten“ (AbLaV) Ende Juni 2022 aus europarechtlichen Gründen ausgelaufen war, bestand eine Regelungslücke, die aufgrund der angespannten Versorgungslage große Unsicherheiten in der Industrie zur Folge hatte. Im Herbst 2022 traten die Übertragungsnetzbetreiber mit der Bitte zur Teilnahme an freiwilligen (und unvergüteten) Lastreduktionen in Form einer Vorstufe zur Abschaltkaskade des § 13(2) EnWG („BDEW-Kaskade“) heran.
Fachbereichsleiter Energiewirtschaft und Regulierung