20.04.2012
Pressemitteilung

Gesetzesnovelle zur Kraft-Wärme-Kopplung braucht weitere Impulse - KWK kann ein preiswerter und sicherer Baustein beim Umbau der deutschen Stromerzeugung sein

Am kommenden Montag (23. April 2012) berät der Wirtschaftsausschuss des deutschen Bundestages über Änderungen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Der VIK, dessen Mitglieder rund 80 Prozent der industriellen KWK-Kraftwerke betreiben, begrüßt die Initiative zur Verbesserung des bestehenden KWKG sehr. Um die vorgesehene Steigerung der Stromerzeugung aus umweltfreundlichen KWK-Kraftwerken aber als Stütze einer sicheren und kosten¬günstigen Umsetzung der Energiewende auf 25 Prozent bis 2020 auch schaffen zu können, sind bei der aktuellen Gesetzesnovelle zusätzliche Anpassungen[1]erforderlich:
  • Gemeinsam mit einer Reihe weiterer Verbände[2] setzt sich VIK dafür ein, die KWK-Förderung um zusätzlich 0,5 Ct/kWh zu erhöhen. Das gesetzlich festgelegte, limitierte Fördervolumen kann und muss dabei konstant bleiben. Die vergleichsweise geringe Erhöhung der Förderung würde aber spürbar zusätzliche Investitionen in KWK-Anlagen stimulieren. So kann der Anteil umweltfreundlicher Kraftwerke, die unabhängig von Sonne, Wasser und Wind Strom und Wärme in einem Prozess produzieren, nachhaltig gesteigert werden. Die derzeitige Förderung, das jedenfalls hat die Vergangenheit gezeigt, reicht zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile dieser komplexen Technologie nicht aus.
  • Förderung auch von Modernisierungen bestehender Anlagen mit geringfügigerem Investitionsvolumen bei nachweisbaren, daraus resultierenden Effizienzverbesserungen. Die aktuell vorgesehene Fördergrenze von 25 Prozent der Kosten einer Neuanlage ist zu hoch und verhindert viele technisch mögliche und aus Effizienz-gründen wünschenswerte Modernisierungen. Würde die Fördergrenze abgesenkt, hätten deutlich mehr KWK-Kraftwerke eine Chance auf technische Verbesserungen, die den Erfordernissen der Energiewende Rechnung tragen und z.B. die Flexibilität der Fahrweisen bestehender Anlagen oder deren Stromerzeugung steigern.
  • Ausgleich der Emissionshandelskosten für alle neuen und modernisierten KWK-Kraftwerke. KWK-Kraftwerke sind durch den Emissionshandel belastet, obwohl sie dem Klimaschutz dienen. Es ist ein guter Ansatz, dass diese Belastung durch die KWK-Förderung zukünftig ausgeglichen werden soll. Allerdings sollen industrielle KWK-Kraftwerke nach dem jetzigen Gesetzentwurf dann von der Entlastungsregelung ausgeschlossen sein, wenn sie Strom- und Wärme an Kunden mit dem Risiko einer Standortverlagerung aufgrund hoher CO2-Kosten liefern. Dieser Ausschluss ist nicht sachgerecht, denn die Zusatzkosten durch den Emissionshandel ergeben sich für alle KWK-Kraftwerksbetreiber gleichermaßen – unabhängig von der Art ihrer Strom- und Wärmekunden. Eine solche, nicht sachgerechte Ungleichbehandlung würde dazu führen, dass fast alle industriellen KWK-Kraftwerke faktisch von dem vorgesehenen Ausgleich der Nachteile ausgenommen wären. Das wäre ein schlechtes Zeichen, denn KWK-Kraftwerke, insbesondere in der Industrie, können eine wesentliche Stütze der Klimaschutzpolitik sein.
[1] Die umfassende VIK-Stellungnahme zur aktuellen KWK-Gesetzesnovelle in der Kurz- und Langfassung finden Sie hier. [2] Gemeinsame Pressemeldung vom 18. April 2012 und gemeinsames Positionspapier der Verbände: AGFW, BDEW, B.KWK, VDMA Power Systems, Verdi, VIK und VKU Kurzfassung VIK SN KWKG Novelle Kurzfassung_VIK_SN_KWKG_Novelle.pdf (58,4 kB) Langfassung_VIK_SN_KWKG_Novelle.pdf (78,1 kB) Verbaendepapier_Anpassung_KWK_Zuschlag.pdf (163,4 kB)