14.08.2024
Pressemitteilung

Handlungsbedarf bei der Umsetzung der „RED III“: Strenge Regularien gefährden Technologie-Hochlauf

Berlin 31.07.2024 – Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V. (VIK) fordert, beim Wasserstoffhochlauf die Fesseln zu lösen. Zu strenge Regeln bei der nationalen Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) könnten für Risiken und Verzögerungen sorgen. Die RED III, die seit dem 20. November 2023 in Kraft ist, verfolgt das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf mindestens 42,5 Prozent zu erhöhen und insbesondere den Einsatz erneuerbarer Brennstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO) wie grünem Wasserstoff zu fördern.

Die energieintensive Industrie begrüßt die ambitionierten Zielsetzungen der EU, sieht jedoch dringenden Handlungsbedarf bei der nationalen Umsetzung. Allzu strikte Vorgaben gefährden nicht nur den Hochlauf neuer Technologien, sondern erschweren auch notwendige Investitionsentscheidungen.

Christian Seyfert, Hauptgeschäftsführer des VIK: Zu strenge Vorgaben, insbesondere bei den Regularien zur Erzeugung von erneuerbaren Brennstoffen, können den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft erheblich bremsen. Es ist entscheidend, dass ein unabhängiges Zertifizierungssystem zugelassen wird, welches den CO₂-Fußabdruck des Wasserstoffs allgemein anerkannt bewertet. So wird Rechtssicherheit für die beteiligten Akteure geschaffen und technologische Offenheit ermöglicht."

Besondere Bedeutung kommt der sogenannten Nebenproduktausnahme zu. Wasserstoff entsteht in industriellen Anlagen und Prozessen häufig als Nebenprodukt. Um diesen sinnvoll zu nutzen oder beispielsweise in Industrie- oder Chemieparks an Dritte abzugeben, sollte dieser generell von den oben genannten RFNBO-Zielquoten ausgenommen werden. Zudem braucht es ein bürokratiearmes Monitoring-System, das die zusätzlichen Berichtspflichten für Unternehmen minimiert.

Insgesamt sollten die RFNBO-Ziele weiterhin auf nationaler Ebene betrachtet werden, ohne spezifische Vorgaben für einzelne Unternehmen oder Branchen festzuschreiben. Solche Vorgaben könnten zu Konflikten zwischen verschiedenen Sektoren führen und Unternehmen in benachteiligten Regionen stark belasten. So würden zum Beispiel Unternehmen, für welche aktuell noch kein schneller Anschluss an das Wasserstoffkernnetz absehbar ist, übermäßig benachteiligt.

„Es ist unverzichtbar, dass bei der Umsetzung der RED III eine Benachteiligung einzelner Branchen oder Unternehmen vermieden wird", betont Seyfert und fährt fort: Angesichts der zahlreichen Herausforderungen ist eine frühzeitige Revision der RED III bereits vor der geplanten Überarbeitung 2027 notwendig. Die restriktiven Kriterien zur RFNBO-Produktion müssen dringend ökonomisch sinnvoll gestaltet werden, um den Markthochlauf nicht zu gefährden.“

Die gesamte VIK-Positionierung zur Nationalen Umsetzung der Erneuerbaren Energien-Richtline (RED III) finden Sie HIER.

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