18.03.2013
Pressemitteilung
Industrie-Regelungen im geltenden EEG sind zielgenau
Im Rahmen der „Strompreisbremse“ sollen ungerechtfertigte Sonderentlastungen für Industriekunden einen erheblichen Teil der geplanten Einsparungen erbringen, so der gemeinsame Vorschlag der Minister Altmaier und Rösler. Doch wen überfördert die Besondere Ausgleichsregelung im EEG überhaupt und welches finanzielle Potenzial steckt dahinter? Denn gleichzeitig soll ja auch sichergestellt werden, dass die in ihrer Wettbewerbsfähigkeit bedrohten Unternehmen auch weiter vor zu hohen Lasten geschützt bleiben. Bisher war von Seiten der zuständigen Fachbehörde für Anträge und Genehmigungen auf Entlastungen BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) nicht der Eindruck erweckt worden, dass hier zu unscharf auf die Gruppe der betroffenen Unternehmen gezielt werde. Das heißt: Die geltende Regelung trifft bereits sehr zielgenau die Unternehmen, die eine Strompreisentlastung auch benötigen. Die Streuverluste sind recht gering und für die anderen Verbraucher keine große Belastung.
Der VIK, die Interessenvertretung industrieller und gewerblicher Energiekunden, plädiert deshalb dafür, die bestehenden Regelungen weitgehend zu belassen, damit die Energiewende ein echter Erfolg mit der ganzen Breite der Industrie werden kann. Die Voraussetzung dafür, dass unser Erfolgsmodell den Weg auch in andere Regionen finden wird. Eine Rasenmäher-Methode, die insgesamt die Belastung für alle steigern würde, ist auf jeden Fall ungeeignet. Sie zöge gravierende Risiken nach sich. „Eine Neuregelung der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG müsste sich eng an den Erfahrungen des BAFA orientieren, ohne das bewährte EEG-Ausgleichssystem zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu gefährden“, so Dr. Annette Loske, Hauptgeschäftsführerin des VIK.
Einige angeblich ungerechtfertigt von der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG profitierende Branchen scheinen in der politischen Diskussion bereits identifiziert. So sollen auf dieser Liste sowohl Stein- als auch Braunkohle zu finden sein. Dabei stehen aber diese gerade in einem dauerhaften Substitutionswettbewerb mit importierten Energieträgern. In dieser Situation die Notwendigkeit international wettbewerbsfähiger Kosten in Abrede zu stellen, ist nicht nachvollziehbar. Darüber hinaus steht die heimische Steinkohle ohnehin vor ihrem vereinbarten Ende und ist auf die Einhaltung politischer Vereinbarungen angewiesen. Hier nun die EEG-Belastungen um Millionen Euro-Beträge zu erhöhen, würde die finanzielle Grundlage der Auslaufplanung gefährden.
Ebenso widersinnig – wenn auch aus einem ganz anderen Grund – erscheint das Vorhaben, zukünftig das deutsche e-Mobility Transportunternehmen Deutsche Bahn und andere Schienenbahnen mit der vollen EEG-Umlage zu belasten. Ein solcher Schritt würde den besonders umweltfreundlichen und die Energiewende im Verkehrssektor vorantreibenden Bahnverkehr jährlich mit dreistelligen Mio. Euro-Beträgen belasten. Im Ergebnis würde – entgegen dem Ziel der Energiewende – mehr Personen- und Güterbeförderung auf die Straße verlagert, wo keine EEG-Belastung greift. Die CO2-Emissionen würden erheblich steigen. Im intermodalen Wettbewerb hätte die Bahn weiter verloren. Und dies, obwohl die Deutsche Bahn bereits heute ihren Strom zu 24 % aus erneuerbaren Energien deckt und diesen Anteil bis 2020 durch eigene Anstrengungen weiter auf mindestens 35 % steigern will.
Die Einschätzung, dass die derzeitige Regelung im EEG zu weit überwiegenden Teilen zielgenau trifft, in Kombination mit den gezeigten Beispielen aus den Bereichen Kohle und e-Mobility zeigt: allzu einfache und dabei widersinnige Optimierungsideen werden derzeit diskutiert. Die Energiewende ist ein gemeinschaftliches Ziel über alle gesellschaftlichen Gruppen. Um es zum Erfolg zu führen, gilt es, über Jahrzehnte einen fairen Interessensausgleich der beteiligten Gruppen zu finden und Wechselwirkungen im Auge zu behalten. Einfache, populistisch vorgetragene Lösungen gibt es nicht. Eine Zusatzbelastung der Unternehmen in der Größenordnung von 700 Mio. Euro im Jahr klingt auf den ersten Blick vielleicht gut, entlastet die privaten Haushalte bei einem Gesamt-EEG-Volumen von 20 Mrd. Euro mit weiter steigender Tendenz im Jahr aber kaum und löst vor allem nicht das eigentliche Kostenproblem der Förderung der erneuerbaren Energien.
„Trotz aller im Wahlkampf unvermeidlichen Profilierungszwänge der Parteien sollte die Politik hier parteiübergreifend an einem Strang ziehen und für das Energiewendeprojekt in Deutschland eine insgesamt zukunftsweisende Lösung finden. Und die besteht sicher nicht darin, wichtigen Akteuren für Problemlösungen der Energiewende und Garanten des deutschen Wohlstands unüberwindliche Steine in den Weg zu legen. Wir brauchen ein glaubhaftes Zeichen für Vertrauen und Planungssicherheit, das die Energiewende insgesamt sicher am nachhaltigsten voranbringen kann“, so Dr. Annette Loske.