19.09.2024
Pressemitteilung

Industrienetzentgelte: Reformen mit Rücksicht auf die Wettbewerbsfähigkeit und Anreize für nachhaltige Flexibilität

Berlin, 19. September 2024 – Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V. (VIK) sieht in der geplanten Reform der Industrienetzentgelte die Gefahr einer Überforderung eines großen Teils der Industrie. Die Flexibilitätspotenziale in der Industrie sind begrenzt und nicht in jeder Branche und Unternehmen vorhanden. Gleichzeitig muss aber die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und ökonomische Grundsätze der industriellen Produktion gewahrt bleiben. Flexibilisierte Produktionsprozesse führen oft zu Abweichungen vom optimalen Betriebspunkt, was höhere Betriebskosten und technische Ineffizienzen zur Folge hat. Eine alleinige Fokussierung auf die Vorteile einer flexibler produzierenden Industrie für das Stromsystem greift daher zu kurz und vernachlässigt die weitreichenden ökonomischen Auswirkungen.

„Individuelle Netzentgelte sind für energieintensive Unternehmen unverzichtbar, um international konkurrenzfähig sein zu können“, betont Christian Seyfert, Hauptgeschäftsführer des VIK. „Eine ersatzlose Aufhebung der Bandlastregelung würde jedoch zu erheblichen Netzkostenerhöhungen führen und den Industriestandort Deutschland mitten in der Krise ernsthaft abwerten.“

In der Reform der Industrienetzentgelte besteht aber auch eine Chance, das vorhandene industrielle Flexibilitätspotenzial der energieintensiven Unternehmen zu heben oder gar zu vergrößern. Dazu sollten die industriellen Flexibilitätspotenziale auf freiwilliger Basis und anreizbasiert gehoben werden. Dies erfordere klare und stabile Rahmenbedingungen, die den Unternehmen erlauben, in erforderliche Maßnahmen zur Flexibilisierung zu investieren, ohne ihre Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden.

Der VIK spricht sich daher dafür aus, die bisherigen Netzentgeltregelungen beizubehalten und die bestehende optionale Erbringungsmöglichkeit von vorhandenem und künftigem industriellem Flexibilitätspotenzial punktuell zu ergänzen und damit größere Planbarkeit für die Unternehmen zu schaffen. Dadurch ließen sich die netzseitigen und wirtschaftlichen Vorteile der Bandlastregelung erhalten, gleichzeitig aber auch die für ein von erneuerbaren Energien geprägtem Stromsystem notwendigen lastseitigen industriellen Flexibilitätspotenziale heben. Gleichzeitig müsse die Möglichkeit zur Entlastung durch Bandlastprivilegien bestehen bleiben. „Die Energiewende darf nicht auf dem Rücken der energieintensiven Industrie ausgetragen werden. Nur durch einen fairen und ausgewogenen Ansatz können wir die Herausforderungen der Zukunft bewältigen“, so Seyfert abschließend.

Matthias Nuyken
Ansprechpartner

Matthias Nuyken

Stv. Fachbereichsleiter Politik & Kommunikation / stv. Pressesprecher