Berlin, 6. Juni 2025 – Die Europäische Kommission muss den Clean Industrial Deal jetzt zügig umsetzen und für verlässliche Rahmenbedingungen sorgen – das fordert der VIK – Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft mit Blick auf die aktuelle Resolution des EU-Parlaments. Angesichts weiter steigender Strompreise (+7% zu 2024), seit 2022 fast durchgehend sinkender Produktion (-20 %), zunehmender Ankündigungen von Stellenstreichungen und einer fragilen geopolitischen Weltordnung mit wachsenden Handelshemmnissen, ist schnelles Handeln erforderlich.
„Ohne wettbewerbsfähige Energiepreise, planbare CO₂-Kosten und gezielte Förderung geraten Investitionen ins Stocken, die Deindustrialisierung schreitet voran – und die Transformation droht zu scheitern. Die Industrie in Europa benötigt zur Stärkung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit vor allem Planungssicherheit und bezahlbare Energie. Die EU-Kommission ist gefragt, jetzt zügig zu liefern und von der Theorie in die Praxis zu kommen.“, so Christian Seyfert, Hauptgeschäftsführer des VIK.
Für eine erfolgreiche Transformation und damit Unternehmen in langfristige, CO₂-arme Geschäftsmodelle investieren können, fordert der VIK konkret:
Bezahlbare Energie und CO₂‐Preise
Netzentgelte müssen wirksam sinken, Steuern und Abgaben dürfen nicht weiter steigen. Nicht‐energiebasierte Kosten gehören nicht auf die Stromrechnung. Nur so bleibt die Industrie international wettbewerbsfähig und sicher versorgt. Der kosten erhöhende Einfluss des EUA-Preises auf die Strompreise kann im Rahmen der Strompreiskompensation gemildert werden. Für bestimmte Sektoren sollte diese Regelung künftig verlängert werden, mit dem Hauptziel, die Listen der vom Carbon Leakage gefährdeten Sektoren gezielt zu erweitern.
Praxisnahe Klimaziele und Reform des EU-ETS
Klimaziele allein schaffen keine Planungssicherheit. Sie müssen durch Lösungen untermauert werden, die direkt auf Geschäftsmodelle einzahlen. Zugleich braucht es sektorale Analysen, um zu prüfen, ob die Ziele für 2040 in Europa realistisch erreicht werden können. Bei der Überarbeitung der ETS-Richtlinie soll die EU-Kommission alle Optionen prüfen, von der Änderung des Marktstabilitätsreserve (z. B. Wiedervermarktung ungültiger Zertifikate und Auffüllung mit Entnahmen) bis zu einer Verknüpfung zwischen dem EU-ETS und CO₂-Bepreisungsmechanismen in Drittstaaten, einschließlich der Maßnahmen aus Artikel 6 des Pariser Abkommens, die in das EU-Klimagesetz aufgenommen werden sollten.
Finanzielle Ressourcen für Infrastrukturwandel
Die Industrie in Europa ist technisch und wirtschaftlich noch stark von fossilen Brennstoffen abhängig. Der Aufbau neuer Infrastrukturen und die Umstellung von Produktionsprozessen erfordern hohe laufende Kosten. Aktuelle Infrastruktur‐ und Innovationsfonds decken diese Betriebskosten nicht ab. Ohne eine Erweiterung der finanziellen Kapazitäten bleiben großangelegte Investitionen unmöglich – schon jetzt kämpfen Unternehmen mit steigenden Energiekosten, allgemein hohen Ausgaben und sinkender Wettbewerbsfähigkeit.
Schutz vor Deindustrialisierung und erweiterter Beihilferahmen
Die Verhinderung von Deindustrialisierung muss oberste Priorität haben. Nationale Regierungen benötigen einen flexiblen Rahmen für staatliche Beihilfen, damit energieintensive Unternehmen zusätzlich entlastet werden können. Die Unterstützungsniveaus sollten mindestens zu denen vor der Pandemie zurückkehren. Der CISAF (Clean Industrial Deal State Aid Framework) muss dringend handlungsfähig sein und gegen steigende Belastungen steuern können.
Abbau bürokratischer Hemmnisse
Unternehmen dürfen nicht länger in Genehmigungs-, Berichts- und Dokumentationspflichten ertrinken. Lange Verfahren und aufwendige Berichtspflichten – etwa im CBAM-Regelwerk – binden Fachkräfte, die für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit fehlen. Hier muss die EU-Kommission handeln und Verwaltungslasten systematisch abbauen.
Die Resolution des EU-Parlaments bestätigt aus Sicht des VIK viele dringende Forderungen. Die neue Industrie-Dekarbonisierungsbank, die mit 100 Milliarden Euro ausgestattet werden soll, kann zum Motor für private Investitionen werden, wenn sie klare CO₂- und Sicherheitskriterien anlegt und diese konsequent überwacht. Gleichzeitig muss der CBAM seine Schutzfunktion erfüllen, damit kein Unternehmen wegen fehlendem Carbon-Leakage-Schutz ins Ausland abwandert.
Der VIK wird sich weiterhin auf nationaler, wie auf europäischer Ebene aktiv einbringen, um eine strategische Balance aus Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Klimaneutralität zu sichern. Jetzt liegt es an der EU-Kommission, die nächsten Schritte zügig umzusetzen.
Stv. Fachbereichsleiter Politik & Kommunikation / stv. Pressesprecher