18.12.2019
Pressemitteilung

Kompromiss zu höherem nationalem CO2-Preis macht Lösung für Doppelbelastungen umso dringlicher

Barbara Minderjahn: Selbst temporäre Doppelbelastungen können Liquidität und Investitionsspielräume von Unternehmen enorm belasten Berlin, 18. Dezember 2019.  Der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. zeigt sich erleichtert, dass es nach dem Scheitern des Entwurfs des Brennstoffemissionshandelsgesetz im Bundesrat zu einer raschen Einigung im Vermittlungsausschuss gekommen ist, wenngleich diese inhaltlich noch viele Fragen aufwirft und die Industrie noch stärker belastet. Die nun zwischen Bund und Ländern  vereinbarte Anhebung des Einstiegspreises für CO2 ab dem Jahr 2021 auf 25 Euro und ein noch steilerer Anstieg auf 55 Euro im Jahr 2025 hat weitreichende Konsequenzen für die in Deutschland produzierende Industrie, denn viele Unternehmen produzieren im Verbund von ETS- und Nicht-ETS-Anlagen. Damit wird der Gesamtverbund stärker belastet und selbst für die ETS-Anlage gilt: Bei gemeinsamem Brennstoffeinkauf müsste nach der jetzigen Regelung der nationale CO2-Preis für die gesamte Lieferung gezahlt werden und könnte erst rückwirkend, etwa ein Jahr später, teilweise rückvergütet werden. „Unternehmen müssen zunächst mit großen Summen in Vorlage gehen - selbst, wenn sie am Ende im nationalen CO2-Bepreisungssystem nicht zahlungspflichtig sind, weil sie bereits im Rahmen des ETS einen CO2-Preis bezahlen. Eine derartige Handhabung würde die Liquidität der Unternehmen massiv belasten. Durch den nun noch einmal erhöhten nationalen CO2-Preis wird die Situation weiter verschärft und die Verwerfungen werden umso größer“, erklärt Barbara Minderjahn, Hauptgeschäftsführerin des VIK. Dadurch können gravierende unternehmerische Schieflagen entstehen, in jedem Fall werden die Investitionsspielräume für die Transformation der Industrie stark eingeschränkt“, betont Barbara Minderjahn. „Angesichts der nun geplanten höheren CO2-Preise wird eine verlässliche Regelung umso dringlicher. Sollte das nicht gelingen, führt das zwangsläufig dazu, dass man die Situation über Ausnahmetatbestände regeln muss. Bei diesem Thema müssen wir zu einer schnellen Lösung kommen.“
Alexander Ranft
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Fachbereichsleiter Politik und Kommunikation / Pressesprecher